Änderung der Satzung: Frauenreferat

Date: 
Dienstag, 7. November 2000
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Die Satzung der unabhängigen Studierendenschaft wird wie folgt geändert:

§25 (2) wird ergänzt:

„Sollte es keine weitere Bewerberin geben, so muss der Ältestenrat eine Frauenvollversammlung einberufen. Der Ältestenrat ist für Organisation und Ablauf dieser Frauenvollversammlung verantwortlich. Auf dieser Frauenvollversammlung wird - abweichend von §25 (1) - eine neue Frauenreferentin gewählt. Wenn die Frauenvollversammlung nicht gemäß §45 (1) beschlußfähig ist, so kann sie dennoch eine neue Frauenreferentin wählen. Das Studierendenparlament muss sich dann auf der nächsten Sitzung mit dieser Wahl befassen. Aus Beschluß der Mehrheit der weiblichen Mitglieder oder der 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Studierendenparlaments kann die Wahl innerhalb von 4 Wochen für ungültig erklärt werden.

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