Änderung der Wahlordnung: Anzahl der Stimmen

Date: 
Dienstag, 15. Juni 2010
Ja: 
0
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Ersetze in §1 (6) "soviele weitere Stimmen für die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten wie Listen zum StuPa kandidieren" durch "fünf weitere Stimmen für die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten“.
Ersetze §1 (7) durch "Bei den Fachschaftsvorstandswahlen hat jeder und jede Stimmberechtigte fünf Stimmen. Auf einen Kandidaten bzw. auf eine Kandidatin bei den Fachschaftsvorstandswahlen dürfen maximal zwei Stimmen vereinigt werden.