Änderung der Wahlordnung: Sainte-Laguë-Verfahren

Date: 
Dienstag, 9. Februar 2010
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Ersetze § 12 (1) durch "Bei der Studierendenparlamentswahl werden die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Sitze nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Haben mehrere Listen die gleiche 25. Höchstzahl so entscheidet das Los. Der Vorsitzende des Wahlausschusses zieht das Los."