Änderung der Wahlordnung: Wahlhelfer

Date: 
Dienstag, 15. Juni 2010
Ja: 
0
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Streiche §2 (8) Satz 3. Ergänze in §9 (2) nach Satz 1 „Dabei darf von jeder StuPa-Liste höchstens ein Kandidat bzw. eine Kandidatin und höchstens ein Kandidat bzw. eine Kandidatin für die Fachschaftsvorstände die Urne beaufsichtigen.“