Änderung Finanzordnung

Datum: 
30.06.2026
Beschluss: 

Das Studierendenparlament ergänzt bei §13, Satz 2, Punkt 5 hinter „sichergestellt wird“,
„sofern die Verfasste Studierendenschaft mindestens die Hälfte der Beteiligungsanteile
auf sich vereint.“

Begründung: 

Alte Version §13, Satz 2, Punkt 5:
[...] die Anwendung eines Tarifvertrags sichergestellt wird. [...]
Beantragte Version:
[...] die Anwendung eines Tarifvertrags sichergestellt wird, sofern die Verfasste Studierendenschaft mindestens die Hälfte der Beteiligungsanteile auf sich vereint.“

Abstimmungsergebnis
Ja: 
15
Nein: 
0
Enthaltung: 
2
Beschluss-Themen: