Änderung Finanzordnung
StuPa-Beschluss (VS) – 7. Juli 2026 - 17:49
Datum:
30.06.2026
Beschluss:
Das Studierendenparlament ergänzt bei §13, Satz 2, Punkt 5 hinter „sichergestellt wird“,
„sofern die Verfasste Studierendenschaft mindestens die Hälfte der Beteiligungsanteile
auf sich vereint.“
Begründung:
Alte Version §13, Satz 2, Punkt 5:
[...] die Anwendung eines Tarifvertrags sichergestellt wird. [...]
Beantragte Version:
[...] die Anwendung eines Tarifvertrags sichergestellt wird, sofern die Verfasste Studierendenschaft mindestens die Hälfte der Beteiligungsanteile auf sich vereint.“
Beschluss-Themen: