Stellungnahme der Karlsruher Studierendenschaft zum 630-DM-Job-Gesetz

Date: 
Dienstag, 1. Juni 1999
Ja: 
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Nein: 
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Enthaltung: 
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Beschluss: 

Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wirkt sich negativ auf die Qualität der Forschung und der Lehre an den deutschen Hochschulen und damit auch auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus.

Wie an vielen Hochschulen betreuen auch an der Universität Karlsruhe studentische Hilfskräfte in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vorlesungsbegleitende Übungen, Einrichtungen wie Rechner-Pools und Bibliotheken und arbeiten unterstützend in der Forschung und Entwicklung mit. Insbesondere die Öffnung der Bibliotheken und Rechner-Pools außerhalb der Hauptzeiten und auch die Durchführung von vorlesungsbegleitenden Tutorien und Übungen würden ohne sie nicht zu gewährleisten sein. Weiterhin ist absehbar, daß die Durchführung von Forschungsprojekte durch die Reduzierung des Personals gefährdet ist.

Während die Altregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse für Hochschulen keine Pauschalsteuer in Höhe von 20 % vorsah - im Gegensatz zur gewerblichen Wirtschaft - sieht die Neuregelung vor, daß Hochschulen wie die gewerbliche Wirtschaft (anstelle der Pauschalsteuer) Beträge in Höhe von 10 % an die Krankenkasse und 12 % an die Rentenversicherung zu entrichten haben. Diese finanzielle Mehrbelastung, bei ohnehin schlechter Haushaltslage, kann nur eine empfindliche Verknappung der studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse bedeuten.

Die finanzielle Mehrbelastung für die Universität Karlsruhe infolge der Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften beläuft sich allein im verbleibenden Haushaltsjahr auf ca. XXXXXXXX DM. Bei unveränderter Rechtslage ist deshal nicht auszuschließen, vielmehr zu befürchten, daß diese Mehrbelastung nur durch Reduzierung der gegenwärtigen Anzahl von XXXXXXXX studentischen Hilfskräfte bzw. Verringerung der nominellen Arbeitszeit aufgefangen werden kann.

Die aktuelle Gesetzeslage widerspricht außerdem dem Bemühen der aktuellen Bundesregierung, ausländische Studierende ein Studium in Deutschland zu ermöglichen. Die Attraktivität deutscher Hochschulen für ausländische Studierende wird durch die Neuregelung weiter verringert, da die Finanzierung eines Studiums in Deutschland mittels geringfügiger Beschäftigung erschwert wird.
Weniger als ein Viertel aller ausländischen Studierenden wird durch Stipendien finanziell unterstützt, weshalb insbesondere sie auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angewiesen sind. Dies äußert sich in der verhältnismäßig hohen Ausländerquote von XX % unter den wissenschaftlichen Hilfskräften.

Die Studierenden der Universität Karlsruhe fordern Sie daher auf, auf eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung oder auf einen finanziellen Ausgleich der durch die Neuregelung entstehenden Mehrbelastung hinzuwirken, um es den Hochschulen zu ermöglichen, ihre Aufgaben weiterhin effektiv wahrzunehmen. Die grundgesetzlich untermauerte überragende Bedeutung der Wissenschaft und Lehre in der modernen Gesellschaft, die durch zunehmende Internationalisierung und Wettbewerb noch verstärkt wird, gebietet es dem Staat, die Funktionalität der Hochschulen zu wahren und zu fördern.

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