Verwendung des Logos des UStA zu Wahlkampfzwecken

Date: 
Dienstag, 15. Juni 2010
Ja: 
0
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Das Logo des UStA darf nicht zu Wahlkampfzwecken verwendet werden. Fachschaften und Hochschulgruppen entscheiden autonom über die Verwendung ihrer Logos.