Pro­to­koll der Sit­zung vom 17.12.2013

Datum: 
17. December 2013

Protokoll

Protokoll der Ältestenratsitzung vom 17.12.2013
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Anwesend: Niklas Horstmann (bis 19:45 Uhr), Dominik Richter (ab 18:10 Uhr), Philipp Glaser, Sarah Puch, Andreas Wolf
Protokoll: Andreas Wolf
Gäste: Matthias Jung (FS Mach/CIW, zu TOP 1)
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:35 Uhr


Tagesordnung
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1. Formalia
2. FS-Ordnung MachCIW
3. FS-Ordnung BGU
4. Finanzordnung
5. FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte


1. Formalia
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Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit vier anwesenden von fünf Mitgliedern beschlussfähig.


2. FS-Ordnung MachCIW
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Von den von uns gemachten Änderungsvorschlägen zur FS-Ordnung wurde folgender übernommen: Die Frist von einem Jahr für Entlastung von Referenten (§ 6 (3)) wurde ersatzlos gestrichen.


3. FS-Ordnung BGU
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Die neue Version der FS-Ordnung vom 15.12.2013 ist nach Ansicht des ÄRa satzungskonform. Die Fachschaft hat die Ordnung dem StuPa zugeleitet zur Beschlussfassung.


4. Finanzordnung
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[R]: Redaktionelle Änderungen

* allgemein: Verweis auf GoB einfügen?
* allgemein: Bezeichnungen "Vorsitzende des Vorstands [der Studierendenschaft]", "Vorstandsvorsitzende [der Studierendenschaft]" etc. vereinheitlichen
* § 2 (2): Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgs- und Wirtschaftsplan -> das zweite "Wirtschaftsplan" soll wohl "Finanzplan" heißen
* § 2 (5): Frist 1.12. erscheint uns recht kurz für erste Ausgaben ab Januar
* § 2 (6) 1e/2j: Überschüsse und Fehlbeträge aus vorangegangenem Jahr (= Jahr der Aufstellung des Plans) sind noch nicht bekannt, wenn der Plan aufgestellt wird, da das Jahr noch nicht rum ist
* § 2 (9):
  * "in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen im Abstand von mind. einer Woche" impliziert, dass zwischen denen keine weiteren Sitzungen stattfinden dürfen -> durch "zwei getrennte Sitzungen…" ersetzen
  * hier sollte ggf. auch eine absolute Mehrheit verankert werden (wie zum Beschluss von Abweichungen vom Haushaltsplan)
* § 2 (10): satzungswidrig (§ 31 (2) Nr. 4)
* § 2 (10)/(11): chronologisch wäre die andere Reihenfolge dieser Absätze sinnvoller
* § 4: Bezugsgröße der 1500 Euro (pro Jahr, pro Maßnahme gesamt, pro Maßnahme und Jahr) ist unklar -> konkretisieren
* [R] § 5: "der" bei "der Organisationssatzung" streichen
* [R] § 6 (3): "das Jahresbudge*t* nicht überschreiten"
* § 6 (3): "Überträge dürfen das Jahresbudget ... nicht übersteigen" -> was passiert z.B. bei erfolgreichen Festen o.ä.
* [R] § 7 (1): "Haushaltsbeauftragte" -> "Beauftragte für den Haushalt"
* § 7 (2): Bei Fachschaften sollte Prüfung durch den FS-Finanzer erfolgen
* § 7 (3): Was passiert bei Rücknahme des Finanzantrags durch den Antragsteller?
* § 7 (6)/(9): hier sollte statt des festen Betrags die Grenze für sofortige (FIXME einjährige?) Abschreibungen nach AfA referenziert werden
* § 7 (10): warum hier höheres Quorum als für Beschluss des Wirtschaftsplans?
* [R] § 8 (3): "das heißt" -> FIXME
* § 9 (3):
  * analog § 2 (9) "zwei getrennte Sitzungen"
  * Satz 1 umformulieren in "Die Errichtung oder Änderung einer Beteiligung bedarf der Zustimmung von 2/3 der satungsgemäßen Mitglieder des Studierendenparlaments. Dies umfasst insbesondere auch die Änderung des Gegenstands des Unternehmens."
* § 10 (1): doppelter Bezug auf § 65b (6) LHG, außerdem ist "wenn die Satzung" hier überflüssig
* [R] § 12 (1): Zwö*l*ftel
* § 12 (1)/(3): [klären] was gilt, falls z.B. eine Versicherung in einem Monat für's ganze Jahr zu zahlen ist?
* § 13 (1): Bezug auf § 22 statt § 17
* § 13 (6): Frist für Vorlage des Protokolls in FSK und StuPa
* § 14: FS-Finanzer sollten hier noch berücksichtigt werden, für Verwaltung der Handkassen der FS
* § 15 (1): "Stelle der Haushaltsbeauftragten" -> "Finanzierung der Haushaltsbeauftragten", weil sonst Einkauf der Dienstleistung nicht möglich wäre
* § 15 (2): "Finanzreferat *und Fachschaftsfinanzer*"
* § 15 (4): "für Gegenstände mit einem Anschaffungswert ab 150 Euro"
* § 20 (2): Genehmigung von Reisen der Fachschaften (z.B. BuFaTas)
* § 20 (5) Satz 2 ergibt keinen Sinn
* § 20 (7): Vorschüsse für FS-Reisen durch Fachschaft beschließen?
* § 20 (8): Referenz nur auf Absätze -> da fehlt der Paragraph
* § 21 (4): auf welche Art von Beiträgen bezieht sich das? Beiträge von Studierenden? Warum steht das überhaupt drin?
* § 22 (1): letzter Satz: "ist ... *unverzüglich* zu berichten"
* § 22 (2): "oder die Verwaltung der Hochschule mit deren Zustimmung" -> "mit ihrem Einvernehmen" ist hier sehr missverständlich (aber stammt 1:1 aus dem LHG)
* § 22 (3): "nicht abgewickelte Verwahrungen" -> ist da klar, was gemeint ist?
* § 24: Kann auch Fachschaften betreffen -> analoge Regelung für FS-Versammlung?
* § 27: Wer führt die Inventarliste bzw. das Abschreibungskonto?
* § 28 (2): analog für Fachschaften


5. FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte
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* Fachschaftssitzung und -versammlung sind vom Sitzungsturnus nahezu gleich - welchen Sinn macht die Unterscheidung dann noch?
* § 6 (1) ist je nach Anzahl der FR-Mitglieder überhaupt nicht sinnvoll
* § 7 enthält falsche Jahreszahl: FakRäte bleiben bis 2015 im Amt
* § 8 (1): die Aufteilung ist so fast gleich zur reinen Aufteilung nach Studierendenzahl -> Klausel verfehlt den Zweck der bedarfsgerechteren Verteilung (Sockelbetrag)
* § 8 (2) ist satzungswidrig (Beschluss der Haushaltspläne durch Bereiche)





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