Pro­to­koll der Sit­zung vom 01.07.2014

Datum: 
1. July 2014

Protokoll

Ältestenrat-Sitzung vom 1. Juli 2014
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Anfang: 14:20 Uhr

Anwesend: Wolle, Phil, Sarah, Michael
Entschuldigt: Leonie
Gäste: Christian Steinhart (FSMI), Manuel Kaiser (FSMI)

Tagesordnung
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TOP 1: FSMI-Ordnung
TOP 2: Wiwi-Ordnung
TOP 3: Anfechtung des Ältestenrat-Beschlusses zu TOP 1 vom 4.6.
TOP 4: Sonstiges


Begrüßung
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Phil begrüßt und stellt fest dass der Ältestenrat beschlussfähig ist.


TOP 1: FSMI-Ordnung
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Soweit eigentlich alles in Ordnung. Lediglich bei §5 (5) gibt es 
unterschiedliche Meinungen ob ein kommissarischer Vorstand auf der 
FS-Versammlung gewählt werden kann und ob das dem LHG (Wahl auf 
Vollversammlungen) oder der Satzung (Fachschaftsvorstände werden per VS-Wahl 
gewählt) widerspricht. Wir empfehlen eine Prüfung durch die 
KIT-Rechtsabteilung.


TOP 2: Wiwi-Ordnung
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Keine Satzungswidrigkeiten festgestellt.


TOP 3: Anfechtung des Ältestenrat-Beschlusses zu TOP 1 vom 4.6.
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Bei uns ist ein Antrag eingegangen der die Satzungswidrigkeit unserer 
Entscheidung zum genannten TOP vermutet. Die Antragstellerin begründet dies 
damit dass die Entscheidung des StuPa nicht satzungswidrig war und damit nicht 
nach §23 (1) Nr. 1 aufgehoben werden kann, allenfalls eine Anfechtung der 
Abstimmung nach §23 (1) Nr. 4 vorliegt. Außerdem argumentiert die 
Antragstellerin, dass der Änderungsantrag von Christian Krämer 
berechtigterweise nicht zugelassen wurde, da es sich nach der StuPa-GO nicht um 
einen zulässigen Änderungsantrag handele.

Der Ältestenrat bleibt bei seiner sachlichen Entscheidung dass der Änderungsantrag 
hätte zugelassen werden müssen er erkennt aber an dass die Formulierung der 
Entscheidung missverständlich war. Es handelte sich in der Tat um eine 
Anfechtung der Abstimmung nach §23 (1) Nr. 4 die zugelassen wurde, so wurde 
dies auch von der Antragstellerin des TOPs der Sitzung vom 4.6. beantragt, es 
wurde im Beschluss auch die Satzungswidrigkeit nicht erwähnt. Der Ältestenrat stellt 
weiterhin fest, dass der Mangel in der Zwischenzeit durch erneute Abstimmung im 
StuPa und Rückziehung des Änderungsantrages seitens Christian Krämers beseitigt 
wurde.

Der Ältestenrat lehnt die Aufhebung des Ältestenrat-Beschlusses einstimmig ab, da es sich nur 
um eine ungünstige Formulierung handelte, die hiermit ausgeräumt wurde.


TOP 4: Sonstiges
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Der Ältestenrat freut sich, dass er jetzt eine GO hat und dass diese nicht zu lang 
geworden ist.


Die Sitzung wurde um 15:58 Uhr beendet.
Dateien: