Protokoll der Sitzung vom 16.06.2016

Datum: 
16. June 2016

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 16.06.2016
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Beginn: 14:05 Uhr
Ende: 16:40 Uhr

Ort: Festsaal in der Mensa
Anwesend: Moritz Kühner, Benjamin Lipp, Bernhard Riester, Sebastian Schlund, Vera Schumacher
Abwesend: –

Gäste: 
Daniel Sobing, 
Konstantin, 
Cornelius, 
Nadja Brach*, 
Marsi, 
Johannes Reinelt, 
Lorenz Fischer (Wahlausschuss), 
Leonid Grau, 
David Kuhmann, 
Nicholas, 
Alexis, 
Victoria Schemenz, 
Claudia Nagel

Protokoll: Sebastian Schlund

Tagesordnung:
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TOP 0 : Begrüßung
TOP 1 : Berichte
TOP 2 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. ARiPS-Wahlliste
TOP 3 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. FiPS-Wahlliste
TOP 4 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Streichung einer Person von der Fachschaft-Mathe-Wahlliste
TOP 5 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Streichung einer Person von der Fachschaft-Info-Wahlliste
TOP 6 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Namen auf Wahlliste
TOP 7 : Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz   
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    VS      : Verfasste Studierendenschaft

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

Aufgrund des Unifestes und der Frist für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge hat der ÄRa entschieden, die Sitzung nicht-fristgerecht einzuberufen, um eine rasche Klärung über eine Anfechtung der Wahl zu ermöglichen. Alle Mitglieder des ÄRa waren damit einverstanden.

Die anwesenden Mitglieder des Ältestenrats entscheiden sich dafür, alle Anfragen zu behandeln, auch die, die nicht direkt mit der Einladung verschickt wurden.

TOP 4 und 5 werden vorgezogen. TOP 2 und 3 werden zusammen behandelt, weil es sich um ähnliche Fälle handelt.

TOP 1: Berichte
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Keine Berichte vorhanden.

TOP 2: Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. ARiPS-Wahlliste & 
TOP 3: Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. FiPS-Wahlliste
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Anfrage zu ARiPS
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ich möchte Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlausschusses, die Liste "ARiPS - AStA-Referenten im Parlament der Studierenden" für die StuPa-Wahlen 2016 zuzulassen einlegen. 
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Anfrage zu FiPS
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zusätzlich zu der bereits an euch gestellte Beschwerde bitte ich zu prüfen, ob das Antreten einer Liste mit dem Wort "Fachschaftler" oder ähnlichem im Namen zulässig ist, wie beispielsweise "Fachschaftler im Parlament der Studierenden (FiPS)".
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Es gibt eine Diskussion über die Definition des Begriffs "Fachschaftler" und ob dieser nur für aktive Menschen in der Fachschaft gilt, oder für alle Studierenden einer Fakultät. Dabei wird festgestellt, dass eine allgemeingültige Definition des Wortes "Fachschaftler" nicht möglich ist, da es bei verschiedenen Fachschaften unterschiedlich verwendet wird.
 
Beim Thema AStA-Referenten und Fachschaftlern gibt es eine Diskussion ob, und wenn ja wie, die Nennung des VS-Organs in einer Wahlliste gegen die Neutralität verstößt, oder ob eine Nennung des Organs der VS, in der Kandidierende aktiv sind, nur einen Hinweis über deren Engagement in der Studierendenschaft gibt. Dabei wird insbesondere darüber diskutiert, ob die FS bzw. der AStA auf die Nennung im Listennamen einen Einfluss haben, da nur dann ihre Neutralitätspflicht verletzt sein kann.

Es wird weiterhin diskutiert, was unter den Namen zu verstehen ist, welche Wirkung diese haben und ob und wenn ja wie Studierende eine Verbindung zwischen der Liste und dem VS-Organ sehen. Insbesondere wird besprochen, ob hierdurch der Anschein einer nicht existierenden Verbindung zwischen diesen erweckt wird.

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| Das Kennwort "ARiPS - AStA-Referenten im     |
| Parlament der Studierenden" ist irreführend. |
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|                      Beschlossen mit (4/1/0) |
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| Das Kennwort "FiPS - Fachschaftler im        |
| Parlament der Studierenden" ist irreführend. |
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|                      Beschlossen mit (4/1/0) |
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Die Wahl ist damit nicht angefochten, der Wahlausschuss soll sich mit diesem Problem beschäftigen. Der ÄRa informiert die Antragssteller und den Wahlausschuss.

Begründung zum Beschluss:
Der Begriff "AStA" bzw. "Fachschaftler" im Listen-Kennwort kann darauf hindeuten, dass eine Liste vom AStA bzw. den Fachschaften unterstützt wird. Bei der Nennung von VS-Organen ist der Zusammenhang bzw. die Wortwahl im Listen-Kennwort wichtig. (siehe dazu: Gerichtsurteil in Heidelberg: "Fachsinitiative Jura" musste zur StuRa-Wahl zugelassen werden. https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Referate/Justizreferat/2._Klage_Verwaltungsgericht_Karlsruhe_geschw.pdf).

In §12 (2) Wahlordnung ist keine Möglichkeit aufgeführt, eine Liste auf Grund eines irreführenden Listennamens nicht zuzulassen, sondern nur in § 11(2) Satz 1 Wahlordnung geregelt, dass Namen nicht irreführend sein dürfen. Deshalb wird das weitere Vorgehen dem Wahlausschuss überlassen.

TOP 4 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Streichung einer Person von der Fachschaft-Mathe-Wahlliste
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Anfrage
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Es geht um die Streichung des Kandidaten "X" von der Wahlliste der FS Mathematik. Mein Mailverlauf ist angehangen. 
Konkret halte ich die Begründung für nicht ausreichend um einen Kandidaten zu streichen, eine andere gibt es wohl aber nicht.
Ich hätte gerne eine konkrete Vorschrift aus der Wahlordnung oder ein Zitat aus dem LHG wo steht das es NICHT geht.
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Der Name der betreffenden Person wurde aufgrund des Datenschutzes aus dem Protokoll entfernt.

Die Anfrage wird so behandelt als ob gegen den Beschluss der Streichung Beschwerde eingelegt worden wäre, obwohl keine Beschwerde gegen einen Beschluss vorliegt, da die Anfrage sonst nicht beantwortet werden könnte.

Begründung des Wahlausschusses:
§65a Abs. 4 Satz 1 LHG besagt "Die Studierenden einer Fakultät bilden eine Fachschaft, die eigene Organe wählen kann." Unsere Interpretation ist die, dass dieser Satz das aktive und passive Wahlrecht beschreibt. Demnach hätte eine fachschaftsfremde Person *nicht* das passive Wahlrecht. Außerdem sind die Aufgaben der Fachschaftsorgane durch LHG, Orgasatzung und eure FS-Ordnung deutlich (letzeres wird zitiert): "Die Organe der Fachschaft nehmen gemäß § 27 Organisationssatzung die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten und Aufgaben im Sinne des §2 Organisationssatzung auf Fakultätsebene wahr."

§28 (1) OSVS regelt die Mitgliedschaft zu einer Fachschaft ("Die Studierenden einer Fakultät bilden eine Fachschaft.") und §4 Wahlordnung der VS des KIT regelt Wahlberechtigung und Wählbarkeit.

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| Der Beschluss des Wahlausschuss zur Streichung von dieser    |
| Person von der Kandidierendenliste der Fachschaft Mathematik |
| widerspricht nicht der OSVS und nicht der Wahlordnung der    |
| Studierendenschaft am KIT.                                   |
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|                                      Beschlossen mit (5/0/0) |
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Der Beschluss wird nicht aufgehoben und die Kandidierendenliste der Fachschaft Mathematik bleibt wie auf der Wahlausschusssitzung vom 12.06.2016 beschlossen.

TOP 5: Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Streichung eine Person von der Fachschaft-Info-Wahlliste
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Anfrage:
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Okay, dann stelle ich die Anfrage, warum "Y" nicht auch von der Info-Liste gestrichen wurde, wegen eindeutig missbräuchlichem Verhalten zum Nachteil der Fachschaften Mathematik, Informatik und der gesamten Studierendenschaft.
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Der Name der betreffenden Person wurde aufgrund des Datenschutzes aus dem Protokoll entfernt.

Der ÄRa interpretiert die Anfrage so, als ob eine Beschwerde gegen den Wahlvorschlag vorliegt.

Weder in der OSVS, der FSO, noch der Wahlordnung ist der Begriff "missbräuchliches Verhalten zum Nachteil der Studierendenschaft" geregelt. Daher könnte höchstens ein Verstoß gegen demokratische Grundsätze vorliegen.

Es wird bestätigt, dass "Y" Mitglied der Fachschaft Informatik nach §28 (1) der OSVS ist. 

§28 (1) OSVS regelt die Mitgliedschaft zu einer Fachschaft ("Die Studierenden einer Fakultät bilden eine Fachschaft.") und §4 Wahlordnung der VS des KIT regelt Wahlberechtigung und Wählbarkeit.

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| Der Beschluss des Wahlausschuss zur Zulassung von dieser |
| Person auf der Kandidierendenliste der Fachschaft        |
| Informatik widerspricht nicht der OSVS und nicht der     |
| Wahlordnung der Studierendenschaft am KIT.               |
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|                                  Beschlossen mit (5/0/0) |
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Der Beschluss wird nicht aufgehoben und die Kandidierendenliste der Fachschaft Informatik bleibt wie auf der Wahlausschusssitzung vom 12.06.2016 beschlossen.

Der ÄRa informiert die antragstellende Person über das Ergebnis.

TOP 6 : Anfrage aus der Studierendenschaft bzgl. Namen auf Wahlliste
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Anfrage
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Ich habe noch eine Anfrage zur Wahl. Konkret geht es um die Zulässigkeit von Namensänderungen an den von der Liste aufgestellten Personen durch den Wahlausschuss, um die bei der Wahl verwendeten Namen an die im Wählerinnenverzeichnis anzugleichen.
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Der Wahlausschuss hat auf ihrer Sitzung am 24.05.2016 beschlossen, dass die Stimmzettel und Bekanntmachungen mit den vollständigen Namen aus dem Wähler*innenverzeichnis stattfinden wird. In diesem steht, unter dem Feld "Vorname" alle Vornamen einer Person, weswegen der Wahlausschuss alle Vornamen verwendet.
Hierzu gibt es eine Diskussion über den Begriff "Vorname", unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und Auswirkungen davon.

Der Wahlausschuss hat klargestellt, dass bei der einen Person der Name nicht nur vom Wahlzettel entfernt wurde, sondern der Wahlausschuss (wegen des Namensänderungsverfahrens) das Wähler*innenverzeichnis angepasst hat.

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| Da "Vorname" in der Wahlordnung nicht klar definiert ist, |
| muss der Wahlausschuss diese Formulierung auslegen.       |
| Dabei muss die Gleichheit der Wahl gewährleistet bleiben. |
| Um die Gleichbehandlung bei der Wahl sicherzustellen muss |
| die Regelung öffentlich einsehbar sein.                   |
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|                                   Beschlossen mit (5/0/0) |
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| Das beschlossene Vorgehen des Wahlausschusses bezüglich   |
| der Vornamen auf den Stimmzetteln, wie es im Protokoll    |
| vom 24.05.2016 des Wahlausschuss festgehalten ist, ist    |
| eine gültige Auslegung der Wahlordnung.                   |
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|                                   Beschlossen mit (4/1/0) |
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Der ÄRa informiert die antragstellende Person über das Ergebnis.

TOP 7: Sonstiges
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Die nächste Sitzung ist geplant für den 23.6.2016 um 17:30

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