ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 12.11.2017

Datum: 
12. November 2017

Protokoll




Sitzung des Ältestenrats am 12.11.2017
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Beginn: 15:17 Uhr
Ende: 16:43 Uhr

Ort: provisorisches AStA-Büro ggü. Audimax
Anwesend: Benjamin Roß, Johannes Reinelt, Vera Schumacher, Luis Wengenmayer
Abwesend: -

Gäste: Carolin Schröter (Bis nach TOP 1), Florian Schade
Protokoll: Luis Wengenmayer

Tagesordnung:
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TOP 0 : Begrüßung
TOP 1 : Anfrage: Wahlgänge -AStA Referenten-
TOP 2 : Anfrage: Aufgabenbereich ÄRa Mitglieder
TOP 3 : Anfrage: Exmatrikulation und Aussscheiden aus Ämtern
TOP 4 : Sonstige 

Benutze Abkürzungen s. unten.

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung und Berichte
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

Letzten Dienstag wurde ein neuer AStA gewählt. Wir freuen uns.

TOP 1: Anfrage: Wahlgänge -AStA Referenten-
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Folgende Anfrage ist am 08.11.2017 beim ÄRa eingegangen:
"In  der letzten StuPa Sitzung wurde eine Wahl eines AStA-Referats nach dem zweiten Wahlgang auf die nächste StuPa Sitzung vertagt. Dieser Fall ist in der GO des StuPa nicht eindeutig beschrieben und da unklar ist ob in  der neuen Sitzung die Wahl mit dem dritten Wahlgang weitergeht, was  unangenehm für den Kandidierenden sein kann, oder ob das Wahlverfahren neu gestartet wird. Ich bitte euch da um Klärung."

Wir verstehen die Anfrage als Anfechtung der Wahl des Referenten für Presse und Öffentlichkeitsarbeit am 07.11.2017.

In der StuPa-GO ist eine abschließende Liste von GO-Anträgen aufgeführt (§ 14 Abs. 2), diese sieht vor, das Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung vertagt werden dürfen. 
Somit könnte nur Tagesordnungspunkt "8.b Wahl Referent*innen" gem. vorläufigem Protokoll vertagt werden, nicht jedoch eine einzelne Wahl.

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| Die Wahl des Referenten für Presse und Öffentlichkeits-   |
| arbeit am 07.11.2017 wurde nicht ordnungsgemäß durch-     |
| geführt. Die Wahl ist somit ungültig. Da der Mangel nicht |
| anderweitig behoben werden kann, muss die Wahl wiederholt |
| werden.                                                   |
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|                                   Beschlossen mit (4/0/0) |
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Nach der StuPa-GO (§14 Abs. 2) dürfen wie oben beschrieben nur Tagesordnungspunkte vertagt werden, dementsprechend ist es ratsam, jeden Antrag einzeln als Tagesordnungspunkt aufzuführen. Somit ist gewährleistet, dass einzelne Anträge vertagt werden können.

Außerdem ist es hilfreich, wenn in den Protokollen genau vermerkt wird welcher GO-Antrag gestellt wurde, dies erleichtert die Arbeit des ÄRa in solchen Fällen deutlich.

Das StuPa-Präsidium und die anfragende Person werden von Vera informiert.

TOP 2: Anfrage: Aufgabenbereich ÄRa Mitglieder
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Folgende Anfrage ist am 07.11.2017 beim ÄRa eingegangen:
"Sind Ära-Mitglieder verpflichtet Verstöße gegen die Satzungen der VS, von denen sie, egal auf welche Weise, erfahren, zu verfolgen und aufzuklären?"

Diese Anfrage ist keine konkrete Anfrage zu einem Vorfall oder eine Anfechtung eines Vorgang.

Grundsätzlich muss der ÄRa aufgrund von Eingaben an den ÄRa aktiv werden. Eingaben/Anfragen können auch von einzelnen Mitgliedern des ÄRa eingebracht werden, da diese auch Studierende sind.

Der Ältestenrat ist ein Gremium, das aus einzelnen Mitgliedern besteht. Die einzelnen Mitglieder können als solche keinen Beschluss für satzungswidrig erklären oder anderweitige Rechte und Pflichten des ÄRa wahrnehmen.

Uns ist keine Regelung bekannt, nach der Mitglieder des ÄRa dazu verpflichtet sind, Verstöße gegen die Satzungen der VS ohne konkrete Anfrage zu verfolgen.

Das StuPa-Präsidium und die anfragende Person werden von Vera informiert.

Persönliche Erklärung der jetzigen ÄRa-Mitglieder:
Sollten Mitglieder des ÄRa von einem Verstoß erfahren, sollten sie vom moralischen Standpunkt aus gesehen auf diesen hinweisen und ggf. eine Eingabe/Anfrage beim ÄRa einbringen.

TOP 3: Anfrage: Exmatrikulation und Aussscheiden aus Ämtern
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Folgende Anfrage ist am 10.11.2017 beim ÄRa eingegangen:
"am 26.05.2017 habt ihr festgestellt, dass laut §30  OS Abs. 4 Punkt 2  Fachschaftsvorstände durch Exmatrikulation ausscheiden. Äquivalent dazu sieht das auch 

§16  OS Abs. 2 Punkt 2 für Stupa-Abgeordnete, 
§20  OS Abs. 5 Punkt 2 für Vorstandsmitglieder, 
§22  OS Abs. 2 Punkt 2 für den erweiterten Vorstand und 
§24  OS Abs. 4 Punkt 2 für Mitglieder des Ära 

vor. Was passiert nun wenn ein Amtsinhaber aus einem Bachelor- in einen  Master-studiengang wechselt und damit formal aus dem Bachelor exmatrikuliert wird? Scheidet dieser dann aus allen genannten Ämtern aus? 
Wenn dem so ist, an wen kann man sich dann wenden um den Status von  Personen überprüfen zu lassen? Kann ich beantragen, dass für alle  Stupa-Abgeordnete und Fachschaftsvorstände geprüft wird, ob sie  ausgeschieden sind? Ist irgendjemand dafür zuständig/verantwortlich das  fortlaufend zu prüfen?"

§62 Abs. 2 LHG:
"(2) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn
1. ihnen das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist, ..."

§62 Abs. 4 LHG:
"(4) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden."

Die Regelung in der OSVS wurde mit dem Ziel eingeführt, dass Personen, die das KIT verlassen oder nicht mehr als Studierende am KIT sind, keine Ämter mehr in der Studierendenschaft inne haben sollen. Änderungen des Studiengangs innerhalb des KIT, die den Status als Studierender des KIT grundsätzlich nicht beeinflussen, sind hiermit nicht gemeint, da diese die Zugehörigkeit zur Studierendenschaft nicht beeinflussen. 

In §62 Abs. 4 LHG, wird deutlich, dass unter Exmatrikulation der Verlust des Studierenden-Status zu verstehen ist. Dies ist unter anderem auch bei Krankenkassen, der Meldung als arbeitssuchend usw. entscheidend. Bei einem Wechsel von einem Studiengang in den anderen oder von Bachelor in den Master müssen hier nur Maßnahmen ergriffen werden, wenn man den Status als Studierender dabei verliert und nicht wenn man ohne Unterbrechung wechselt.

Es ist nicht geregelt, wie dies überprüft wird. Bei konkreten Anhaltspunkten ist eine Überprüfung im Einzelfall im Prinzip durch den Ältestenrat möglich.

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| Der Begriff "Exmatrikulation" im Sinne der OSVS und       |
| weiterer Satzungen der Studierendenschaft ist als Verlust |
| des Studierenden-Status zu verstehen, wenn dieser         |
| mindestens einen Tag andauert.                            |
+-----------------------------------------------------------+
|                                   Beschlossen mit (4/0/0) |
+-----------------------------------------------------------+

Es wäre empfehlenswert, die Auslegung des Begriffes "Exmatrikulation" in den Satzungen der Studierendenschaft klarzustellen.

Der ÄRa-Beschluss am 26.05.2017 war insofern unpräzise, da hier allgemein von einem Masterstudium die Rede ist. Gemeint war auch hier ein Masterstudium, das den Verlust des Studierenden-Status für mindestens einen Tag zur Folge hat. Ein entsprechender Verweis wird in dem alten Protokoll ergänzt.

Das StuPa-Präsidium und die anfragende Person werden von Vera informiert.


TOP 4: Sonstiges
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Wir planen die nächste Sitzung für den 20.12.2017 nachmittags.


Benutzte Abkürzungen
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    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis    
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft 
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft


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