Sitzung des Ältestenrats vom 14.11.2019

Datum: 
14. November 2019

Protokoll

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 14.11.2019
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Beginn: 18:10 Uhr
Ende: 23:59 Uhr

Ort: AKK Westflügel
Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter, Frederik Heberle

Gäste:
Robert Wilbrandt, Xenia Hartmann, Stoyan Bozov, Erik Wohlfeil, Adrian Keller
Protokoll: Frederik Heberle

Tagesordnung:
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TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung von [Antragsteller der Anfechtung der VS-Wahl 2019] durch den Ältestenrat
TOP 3: Anfechtung VS-Wahl 2019
TOP 4: Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU     : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    CIW     : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    VV      : Vollversammlung
    WiWi    : Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 0: Begrüßung
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Julia Eberwein begrüßt alle Anwesenden.

TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Es wurde fristgerecht eingeladen, alle Mitglieder des ÄRa sind anwesend, damit ist der ÄRa beschlussfähig.

TOP 2: Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung von [Antragsteller der Anfechtung der VS-Wahl 2019] durch den Ältestenrat
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Bericht:
    Die Rechtsabteilung des KIT hat uns auf unsere Anfrage geantwortet. Die Antwort lautet:
        "Liebe Frau Eberwein,

	ich habe mir gerade eben Ihre Anfrage angeschaut. Sie stellen insoweit zutreffend auf § 126 Abs. 3 BGB ab, diese Regelung wird
	aber konkretisiert durch § 126a Abs. 1 BGB, wo es heißt: „Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die
	elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische
	Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.“ Eine solche qualifizierte elektronische Signatur ist nicht
	zu verwechseln mit einer zertifizierten E-Mail, die nicht den Anforderungen des § 126a Abs. 1 BGB entspricht. Insofern wurde
	die Wahlanfechtung nicht formgerecht eingereicht.

	Mit freundlichen Grüßen
	Oliver Wittek"

Phillipp merkt an, dass der ÄRa den entsprechenden Stellen mitgeben sollte, dass die Ordnungen der VS dahingehend angepasst werden, dass Anträge in Textform gestellt werden können.
Stoyan merkt an, dass eventuell eine gewisse Hürde für das Stellen von Anträgen bestehen sollte, damit der ÄRa nicht von zu vielen Anträgen überschwemmt werden.
Es wird weiterhin angemerkt, dass es durchaus sinnvoll ist die Hürden niedrig zu halten, da der ÄRa sich in der Vergangenheit überhaupt freut wenn sich Menschen in der VS engagieren und auch entsprechende Anträge an den ÄRa stellen.

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|Der ÄRa beschließt, dem StuPa zu empfehlen die ensprechenden Passagen in der OSVS,  |
|Anträge an den ÄRa betreffend von "schriftlich" auf "in Textform" zu ändern.        |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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Aufgrund der Mitteilung der Rechtsabteilung nehmen wir uns den Antrag von Erik erneut vor:
	"Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtungen von [Antragsteller der Anfechtung der VS-Wahl 2019] durch den Ältestenrat:
	[...] hiermit lege ich Beschwerde gemäß § 3 Absatz 5 der Organisationssatzung 
	der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) 
	(im folgenden OSVS) ein gegen die Entscheidung des Ältestenrats, 
	die „Wahlanfechtungen“ von Robert Wilbrandt zur Entscheidung anzunehmen.
	Die „Wahlanfechtungen“ genügen nicht den Erfordernissen gemäß §40 Absatz 4 der OSVS 
	und sind aufgrund Formmangels abzuweisen beziehungsweise nicht zur Entscheidung anzunehmen."

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|Der ÄRa nimmt die "Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung von              |
|[Antragsteller der Anfechtung der VS-Wahl 2019] durch den Ältestenrat" an.          |
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|                                                                Beschlossen (4/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Auf Grund der E-Mail von der Rechtsabteilung nehmen wir die Beschwerde an.          |
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|Der ÄRa räumt dem Antragsteller der Anfechtung der VS Wahl eine Korrekturfrist von 4|
|Tagen ein.                                                                          |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Durch Versäumnis des ÄRa wurde dem Antragsteller keine Rückmeldung zu seinem Antrag |
|gegeben. Somit konnte dieser den Formfehler nicht beheben. Die Korrekturfrist       |
|berechnet sich aus Eingang des Antrages und Fristende der Anfechtung.               |
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= Pause von 20:14 Uhr bis 20:24 Uhr = 

Um 20:15 Uhr wurde ein Antrag zur Anfechtung der VS-Wahl 2019 formgerecht eingereicht. Dieser ist im wortlaut gleich des Antrages "Anfechtung VS-Wahl 2019".

TOP 3: Anfechtung VS-Wahl 2019
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Berichte:
Julia berichtet, dass die fehlenden Protokolle vom Wahlausschuss nachgeliefert wurden.
Weiterhin gibt es keine Rückmeldung bezüglich des Vorfalls mit der Liste LHG. Der ÄRa spekuliert, dass beim Ausfüllen der Unterstützerliste eine Zahl in der Matrikelnummer fehlte, der Wahlausschuss diese zuerst für ungültig erklärte, jedoch daraufhin feststellte, dass die Person mit richtiger (ansonsten übereinstimmender) Matrikelnummer auf der Kandidierendenliste steht.
-Es wird eingeworfen, dass bei anderen Listen das gleiche Problem bestand, dort jedoch explizit die Verantwortlichen der Listen hinzugezogen wurden um den Sachverhalt zu klären.

Wir gehen die bereits besprochenen Punkte der Anfechtung aus dem Protokoll vom 24.10.2019 durch um neue Sachverhalte aufzunehmen:

Protokolle sind zu diesem Zeitpunkt alle vorhanden.

"16. Vorläufiger Abschluss Wählerinnenverzeichnis
Nach §9 (3) WAO muss das Wählerinnenverzeichnis 7 Tage nach Bekanntmachung der Wahl vorläufig abgeschlossen werden. Sollte dies passiert sein, ist dies in keinem Protokoll vermerkt (das Wählerinnenverzeichnis wurde nur am 10.06. nach §9 (4) endgültig abgeschlossen). Anmerkung: Ist es gewollt dass in §9 (3) nicht "spätestens sieben Tagen nach" steht?"
-Dies ist nun in einem Protokoll aufgeführt, jedoch nicht in der Wahlniederschrift aufgelistet, damit nicht ordnungsgemäß nach §22 Abs. 1 Wahlordnung.

Wir gehen erneut auf Punkte die alle Wahlen betreffen ein:
-Vorläufiger Abschluss Wählerinnenverzeichnis
-Umgang mit Wahlunterlagen
-Verzögerung bei der Bekanntmachung der Wahlergebnisse
-Fehler in der Wahlniederschrift
-Übergabe der Wahlunterlagen an den ÄRa

Wir gehen auf alle VS-Wahlen, im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, ein:
Wahlen der Fachschaftsvorstände:
    Fachschaft Architektur:
        Urne 18: Tulla2:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder 
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
        Urne 22: AKK/TV5:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für 
	    die FS-Wahl abgeben.
    Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften:
        Urne 30: FS Chembio:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für 
	    die FS-Wahl abgeben.
        Urne 15: Benz 2:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder 
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Fachschaft Chemie- und Biowissenschaften:
        Urne 36: FS Physik:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder 
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Fachschaft Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik:
        Urne 3: Third Vote 1:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für 
	    die FS-Wahl abgeben.
        Urne 21: Allianz 1:
            Es wurden zwei Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnten dadurch zwei Person mehrfach wählen, 
	    oder zwei nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
        Urne 36: FS Physik:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für
	    die FS-Wahl abgeben.
    Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik:
        Urne 4: ETEC 1:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für
	    die FS-Wahl abgeben.
    Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften:
        Urne 22: AKK/TV5:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder 
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Fachschaft Informatik:
        Urne 15: Benz 2:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für 
	    die FS-Wahl abgeben.
        Urne 22: AKK/TV5:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für 
	    die FS-Wahl abgeben.
        Urne 28: AKK/TV4:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Fachschaft Maschinenbau:
        Urne 3: Third Vote 1:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
        Urne 16: AKK/TV3:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für
	    die FS-Wahl abgeben.
    Fachschaft Mathematik:
        Urne 15: Benz 2:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
        Urne 16: AKK/TV3:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für
	    die FS-Wahl abgeben.
    Fachschaft Physik:
        Urne 36: FS Physik:
            Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	    eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Fachschaft Wirtschaftswissenschaften:
        Urne 3: Third Vote 1:
            Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für
	    die FS-Wahl abgeben.
Wahl zum StuPa:
    Urne 18: Tulla2:
        Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für die
	StuPa-Wahl abgeben.
    Urne 24: Mathematik 3:
        Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 30: FS Chembio:
        Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 15: Benz 2:
        Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für die 
	StuPa-Wahl abgeben.
    Urne 16: AKK/TV3:
        Es wurden zwei Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnten dadurch zwei Wähler keine Stimme für
	die StuPa-Wahl abgeben.
    Urne 21: Allianz 1:
        Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 22: AKK/TV5:
        Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 28: AKK/TV4:
        Es wurden zwei Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnten dadurch zwei Person mehrfach wählen, oder
	zwei nicht wahlberechtigte Personen einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 36: FS Physik:
        Es wurde ein Stimmzettel mehr abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch eine Person mehrfach wählen, oder
	eine nicht wahlberechtigte Person einen Stimmzettel abgeben.
    Urne 8: Tulla1:
        Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für die
	StuPa-Wahl abgeben.
    Urne 14: Nusselt1:
        Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für die
	StuPa-Wahl abgeben.
    Urne 17: Info 4:
        Es wurde ein Stimmzettel weniger abgegeben als im System vermerkt. Potentiell konnte dadurch ein Wähler keine Stimme für die
	StuPa-Wahl abgeben.
        
Zusätzlich:
    Urne 1: Info 1 und Urne 25: Allianz 2:
        Es wurden Urnenbücher und Systemsticks mit den falschen Urnen ausgegeben. Die Zahlen in sich sind jedoch nachvollziehbar und es
	wurde angemerkt und protokolliert.

Pro abgegebenem Stimmzettel in FS-Wahlen können maximal 2 Stimmen pro Person kommuliert werden.
Resultate durch Unstimmigkeiten für einzelne Fachschaften:
    Fachschaft Architektur:
        Da nur eine Person zur Wahl stand und diese Wahl bereits neu gewählt wird wird sie hier nicht weiter behandelt.

    Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften:
        Insgesamt Schwankung von 4 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 5 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Chemie- und Biowissenschaften:
        Insgesamt Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 5 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik:
        Insgesamt Schwankung von 8 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 0 Stimmen.
        Eine Änderung des Wahlergebnisses ist auf keinen Fall auszuschließen.

    Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik:
        Insgesamt Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 6 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften:
        Insgesamt Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 0 Stimmen.
        Eine Änderung des Wahlergebnisses ist auf keinen Fall auszuschließen.

    Fachschaft Informatik:
        Insgesamt eine Schwankung von 6 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 8 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Maschinenbau:
        Ingesamt eine Schwankung von 4 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 16 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Mathematik:
        Insgesamt eine Schwankung von 4 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 5 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Physik:
        Insgesamt eine Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 16 Stimmen.
        Daher ist keine Änderung des Wahlergebnisses zu erwarten.

    Fachschaft Wirtschaftswissenschaften:
        Insgesamt eine Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 1 Stimme.
        Eine Änderung des Wahlergebnisses ist auf keinen Fall auszuschließen.

Weiterhin fehlt der zur StuPa-Wahl, Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, angetretenen Liste LHG ein/e Unterstützer/in um einen ordentlichen Listenvorschlag einzureichen. Damit war der Antritt dieser Liste zur Wahl nicht ordnungsgemäß. Die Wahl zum Studierendenparlament hätte dementsprechend in seiner Form nicht so stattfinden dürfen.

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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der StuPa-Wahl 2019, im Wahlzeitraum vom 08. Juli |
|2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                                 |
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|                                                             Angenommen mit (4/0/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Bauingenieur-, Geo- und               |
|Umweltwissenschaften 2019, im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019,     |
|anzunehmen.                                                                         |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Chemie- und Biowissenschaften 2019,   |
|im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                    |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Chemieingenieurwesen und              |
|Verfahrenstechnik 2019, im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019,        |
|anzunehmen.                                                                         |
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|                                                             Angenommen mit (4/0/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Elektrotechnik und Informationstechnik|
|2019, im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.              |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Geistes- und Sozialwissenschaften     |
|2019, im Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.              |
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|                                                             Angenommen mit (4/0/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Informatik 2019, im Wahlzeitraum vom  |
|08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                        |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Maschinenbau 2019, im Wahlzeitraum vom|
|08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                        |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Mathematik 2019, im Wahlzeitraum vom  |
|08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                        |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Physik 2019, im Wahlzeitraum vom      |
|08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                        |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Wirtschaftswissenschaften 2019, im    |
|Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                       |
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|                                                             Angenommen mit (4/0/0) |
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|Der ÄRa beschließt die Anfechtung der FS-Wahl Architektur 2019, im Wahlzeitraum vom |
|08. Juli 2019 bis 12. Juli 2019, anzunehmen.                                        |
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|                                                              Abgelehnt mit (0/4/0) |
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TOP 4: Sonstiges
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Es gibt nichts sonstiges.
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