Protokoll der ÄRa-Sitzung vom 17.06.2025

Datum: 
23. June 2025

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 17.06.2025  
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Beginn: 16:35 Uhr
Ende: : 17:23 Uhr
    
Ort: AStA Container

Anwesend: Christian Pachl, Christian Schliz,  Adrian Keller, Celine Lauff (ab 16:50)

Gäste: nicht gelistet

Protokollantinen: Christian Pachl


Tagesordnung:    
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TOP 1: Begrüßung

TOP 1.1 - Findung eines Protokollanten

TOP 2: Gültigkeit der Abstimmungen/Wahlen der 17. StuPa-Sitzung

TOP 3: Sonstige

TOP 3.1 - Termin nächste Sitzung

     

Benutzte Abkürzungen
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    Abs.         : Absatz     
    AK           : Arbeitskreis     
    ÄRa          : Ältestenrat     
    AStA         : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss     
                   (Vorstand der Studierendenschaft)     
    FO           : Finanzordnung der Studierendenschaft     
    FS           : Fachschaft     
    FSO          : Fachschaftsordnung     
    FSK          : Fachschaftenkonferenz     
    GO           : Geschäftsordnung
    HSG          : Hochschulgruppen
    KIT          : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG          : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK          : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS         : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa        : Studierendenparlament
    TO		 : Tagesordnung
    VS           : Verfasste Studierendenschaft
    VV           : Vollversammlung
    BWO          : Bundeswahlordnung
    BWahlG       : Bundeswahlgesetz
```

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 1: Begrüßung
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Christian S. begrüßt die Anwesenden um 16:35.


TOP 1.1 Findung eines Protokollanten 
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Christian P. führt Protokoll



Top 2: Gültigkeit der Abstimmungen/Wahlen der 17. StuPa-Sitzung
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Es gab Probleme bei der Listenführung der Anwesenheitslisten. Deshalb wurde einer Person eine Sitzung zu spät ihr Mandat entzogen.
Diese Person hat auf der 17. StuPa-Sitzung abgestimmt, anstatt ihres Nachfolgers.

Alle Beschlüsse dieser Sitzung wurden bereits in einem Sammelbeschluss bestätigt. 
Es bleiben nur eine Wahl und ein Misstrauensvotum die dann ggf. wiederholt werden müssten.

Als wichtige Grundlagen für den Beschluss sehen wir
- Es war kein vorsätzliches Handeln vom StuPa Präsidium. Wir wurden davon überzeugt, dass dies ein ehrlicher Fehler war und kein böswilliges Handeln.
- Das Stimmverhältniss der Listen war nicht beeinflusst, da die Person, die kein Mandat mehr hätte haben dürfen anwesend war und es eine Nachfolgerin gab, die aber nicht
  anwesend war. Es wurde also keine gewählte Liste bevorzugt oder benachteiligt.
- Wir konnten keine weiteren Mängel bei der Sitzung feststellen. Die fälschlicherweise eingeladene Person war auch an der Sitzung anwesend.
- Die Interessen der vertretenden Studis waren nicht beeinträchtigt, aufgrund der genannten Argumente.
- Wir wollen eine angemessene Frist für die Anfechtbarkeit setzen. Das ist wichtig um diese Anträge nicht auf immer anfechtbar zu lassen. Außerdem handelt es sich bei
  der Frist in etwa um die Zeit bis zur nächsten StuPa-Sitzung. Früher könnten die Themen sowieso nicht mehr besprochen werden, es kommt also zu keiner unnötigen Aufschiebung.

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| Beschluss des Ältestenrates       (17:15)                                 |
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|  Die Stimmverteilung im StuPa war von diesem nicht vorsätzlichen	    |
|  Fehler nicht beeinflusst. Das die nachrückende Abgeordnete nicht ein	    |
|  geladen wurde ist ausschließlich ein Eingriff in ihre Rechte. Deshalb    |
|  werden auf der 17. Sitzung gefasste Beschlüsse und Wahlen nicht für	    |
|  ungültig erklärt. Allerdings hat die nicht eingeladene Abgeordnete binnen|
|  2 Wochen das Recht die Abstimmmung und Wahlen anzufechten.		    |
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|  Der Beschluss wurde (3/1/0) gefällt. 				    |
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Der Beschluss ist damit angenommen.

Die nicht eingeladene Abgeordnete wird zusätzlich vom StuPa-Präsidium informiert und hat bis zum 1. Juli 2025 Zeit
Einspruch gegen die entsprechenden Beschlüsse beim ÄRa einzulegen. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass die Person durchaus auch vor Ablauf der Frist 
beim StuPa-Präsidium und dem ÄRa anmelden kann, dass sie keinen Einspruch einlegen wird. Natürlich nur, wenn sie das möchte.
Wir informieren die Person außerdem nicht direkt vor der StuPa-Sitzung heute um keine Drucksituation zu schaffen und ihr genug Bedenkzeit zu geben.
Falls die nicht eingeladene Person Einspruch einlegt, behandelt der ÄRa diesen Einspruch auf der nächsten Sitzung.


TOP 3: Sonstige
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TOP 3.1: Nächster Sitzungtermin
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03. 07. 2025, um 14:00 Uhr im AStA-Container.


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Christian S. schließt die Sitzung um 17:23 Uhr.
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Dateien: