Protokoll der ÄRa-Sitzung vom 03.07.2025

Datum: 
3. July 2025

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 03.07.2025  
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Beginn: 14:15 Uhr
Ende: : 14:45 Uhr
    
Ort: AStA Container

Anwesend: Christian Pachl, Christian Schliz,  Adrian Keller

Gäste: nicht gelistet

Protokollantinen: Christian Pachl


Tagesordnung:    
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TOP 1: Begrüßung

TOP 1.1 - Findung eines Protokollanten

TOP 2: Probleme bei der Online Rückmeldung für die Aufstellung zur StuPa-Wahl

TOP 3: Sonstige

TOP 3.1 - Termin nächste Sitzung

     

Benutzte Abkürzungen
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    Abs.         : Absatz     
    AK           : Arbeitskreis     
    ÄRa          : Ältestenrat     
    AStA         : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss     
                   (Vorstand der Studierendenschaft)     
    FO           : Finanzordnung der Studierendenschaft     
    FS           : Fachschaft     
    FSO          : Fachschaftsordnung     
    FSK          : Fachschaftenkonferenz     
    GO           : Geschäftsordnung
    HSG          : Hochschulgruppen
    KIT          : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG          : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK          : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS         : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa        : Studierendenparlament
    TO		 : Tagesordnung
    VS           : Verfasste Studierendenschaft
    VV           : Vollversammlung
    BWO          : Bundeswahlordnung
    BWahlG       : Bundeswahlgesetz
```

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 1: Begrüßung
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Adrian begrüßt die Anwesenden um 14:14.


TOP 1.1 Findung eines Protokollanten 
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Christian P. führt Protokoll


Top 2: Probleme bei der Online Rückmeldung für die Aufstellung zur StuPa-Wahl
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Der Wahlausschuss hat uns in zwei Fällen angefragt:
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Hallo lieber Ältestenrat,
wir haben im Rahmen der kommenden VS-Wahl ein paar Fragen.
Einmal haben wir die Situation, dass ein Kandidat einer Liste vor Ort war und die E-Mail die ihn zur Bestätigung seiner Kandidatur auffordert nicht gefunden hat. 
Aufgrund eines internen Missverständnisses hat ein Mitglied des Wahlausschusses fälschlicherweise mitgeteilt, dass die E-Mail an die angegebene Adresse gesendet 
wird, richtig wäre, dass sie an die (im Wählerverzeichnis hinterlegte) @student.kit.edu Adresse gesendet wird. 
Der Kandidat hat die E-Mail nicht gefunden, daraufhin wurde ihm mitgeteilt dass er seine Zustimmungserklärung per Mail an den Wahlausschuss senden soll, 
dies hat er getan. In der Mail war nur Name und E-Mailadresse angegeben, die Wahlordnung (§11 Abs. 7 Satz 3) fordert allerdings Name, Matrikelnummer, Studienfach und E-Mailadresse.
Können wir dem Kandidaten eine Nachfrist setzen?
Weiterhin haben wir von zwei Kandidaten gehört die angeblich ihre Kandidatur bestätigt haben, dies aber nicht übernommen worden sei. 
Über Webserverlogs können wir nachvollziehen, dass die Personen ca. 40 min vor Deadline sich am Wahlportal angemeldet, die Kandidatur allerdings nicht bestätigt haben.
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Außerdem gab es eine weitere Rückfrage:
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Falls ihr zum zweiten Fall sagt, dass das so annehmbar ist, wäre es gut, wenn ihr da Entscheidungskriterien liefert,
es sind noch zwei ähnlich gelagerte Fälle aufgetaucht. 
(insbes. zu Nachweishürden, z.b. reicht eine einfache Behauptung dass es nicht funktioniert habe?)
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Zum ersten Fall,
Nachdem die Person vor Ablauf der Frist unmissverständlich klar gemacht hatte, dass sie die Kandidatur bestätigen möchte,
und die Verspätung durch ein Missverständniss begründet war, kann der Wahlausschuss dem Kandidaten eine Nachfrist setzen.

Zum zweiten Fall,
Es gibt ein Online-Formular bei der jede Person sich selbst einloggen muss und ihre Kandidatur bestätigen muss.
Die Server-Logs speichern wer sich wann eingeloggt hatte.

Wenn man plausibel darstellen kann, dass man wirklich versucht hatte die Kandidatur zu bestätigen, d.h. z.B. wenn eine Anmeldung auf dem Server vor Ablauf der Frist registriert wurde,
(Es ist wenig plausibel, dass sich jemand hier anmelden würde ohne die Intention auch auf "bestätigen" zu drücken)
und sich nach dem technischen Fehler(?) schnell proaktiv beim Wahlausschuss gemeldet wurde, kann der Wahlausschuss den Kandidierenden eine Nachfrist setzen.
Beides stellt plausibel dar, dass die Person auch vor Ablauf der Frist versucht hatte die Kandidatur zu bestätigen, es aber nicht geschafft hatte.

Im Verwaltungsrecht ist so etwas ähnliches in §32 LVwVfGBW geregelt.

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| Beschluss des Ältestenrates       (14:32)                                 |
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|  Wenn bei der Einreichung von Wahlvorschlägen die Kandidierenden          |
|  das Verpassen der Frist nicht selbst zu verantworten haben, kann der     |
|  Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist setzen so lange diese den ge-   |
|  regelten Ablauf der Wahl nicht gefährdet.				    |
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|  Der Beschluss wurde (3/0/0) gefällt. 				    |
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TOP 3: Sonstige
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TOP 3.1: Nächster Sitzungtermin
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In der Woche vom 4.-8. August im AStA-Container, ein genaues Datum wird noch festgelegt.

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Adrian schließt die Sitzung um 14:45 Uhr.
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Dateien: