Protokoll der ÄRa Sitzung vom 27.04.2026

Datum: 
27. April 2026

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 27.04.2026
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Beginn: 09:02 Uhr
Ende: 10:32 Uhr
    
Ort: AStA Container

Anwesend: Kai Oswald, Christian Schliz (bis TOP 4), Luis Salamon, Adrian Keller, Felix (Gast, Vorsitz)

Protokollant: Adrian Keller


Tagesordnung:
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TOP 1 - Begrüßung

TOP 1.1 - Findung eines Protokollanten

TOP 2 - Beschwerde zu Instagram-Stories des AStA zu Demos gegen Wehrpflicht

TOP 3 - Lastenradverleihordnung

TOP 4 - Beschwerde gegen StuPa-Beschluss "Schöne Ostergrüße in‘s Sauerland"

TOP 5 - Beschwerde StuPa-Protokoll 20.05.2025

TOP 6 - Sonstiges

TOP 6.1 - Termin nächste Sitzung



Benutzte Abkürzungen
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    AK           : Arbeitskreis     
    ÄRa          : Ältestenrat     
    AStA         : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss     
                   (Vorstand der Studierendenschaft)  
    FS           : Fachschaft     
    FSO          : Fachschaftsordnung     
    FSK          : Fachschaftenkonferenz     
    GO           : Geschäftsordnung
    HSG          : Hochschulgruppen
    KIT          : Karlsruher Institut für Technologie
    OSVS         : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa        : Studierendenparlament
    VS           : Verfasste Studierendenschaft
```

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 1 - Begrüßung
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Kai begrüßt die Anwesenden.

TOP 1.1 - Findung einer Protokollantin
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Adrian schreibt Protokoll.

TOP 2 - Beschwerde zu Instagram-Stories des AStA zu Demos gegen Wehrpflicht
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Die Beschwerde betrifft 3 Punkte:
1. Die Beschwerde rügt, dass der Beschluss auf den Bezug genommen wird, nicht im Protokoll oder der Beschlusssammlung zu finden ist.
2. Die Beschwerde fordert die Prüfung, ob der Beschluss von den Aufgaben der Studierendenschaft abgedeckt ist.
3. Die Beschwerde fordert die Prüfung, ob durch die Posts auf Instagram der Grundsatz der parteipolitischen und weltanschaulichen Neutralität verletzt wird.

Der Ältestenrat hat in seiner letzten Sitzung das Thema parteipolitische Neutralität im Bezug auf Instagram-Posts zu Demos gegen die Wehrpflicht diskutiert. Der Sonderfall von Collab-Posts unter Beteiligung parteipolitischer und parteinaher Jugendorganisationen wurde noch nicht diskutiert. Der Ältestenrat betrachtet außerhalb der Karenzzeit vor Wahlen das Teilen von Collab-Posts zu den Demos als zulässig, an denen auch parteipolitische und parteinahe Jugendorganisationen beteiligt sind, sofern diese Organisationen gleich behandelt werden und ausgewogen repräsentiert sind.

In der Antragsbegründung heißt es, dass Musterung und (drohende) Wehrpflicht minderjährige Studierende benachteiligen und den Zugang zur Hochschule sowie die Studienverlaufsplanung erschweren. Außerdem wird auf die Folgen für angehende Lehrkräfte abgestellt.
Der Ältestenrat hält diese Begründung für eher schwach. Da die Studierendenschaft hier keine eigenen Versammlungen organisiert, sieht der Ältestenrat in einen Beitrag zur politischen Bildung und zur Förderung des staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstseins. Wichtig ist zu beachten, dass dabei der Ressourceneinsatz der Studierendenschaft verhältnismäßig sein muss. Das sieht der Ältestenrat in diesem Fall als gegeben an.
Der Ältestenrat weist das Studierendenparlament in nicht eindeutigen Fällen darauf hin, die Zulässigkeit von Anträgen zu begründen.

Die fehlende Veröffentlichung des Beschlusses rügt der Ältestenrat. Es ist für die Transparenz und Beschwerdemöglichkeiten essenziell, dass Beschlüsse öffentlich verfügbar sind.

Beschluss:
1. Der Ältestenrat rügt, dass der Beschluss zu den Demos gegen die Wehrpflicht nicht veröffentlicht ist und fordert das Studierendenparlament dazu auf, diesen Mangel zu beseitigen.
2. Das Thema der Wehrpflicht fällt insoweit in die Aufgabe der Studierendenschaft der politischen Bildung und Förderung des staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstseins, dass die Solidarisierung und das Bewerben von Versammlungen gegen die Wehrpflicht zulässig ist.
3. Die Mitabbildung von parteipolitischen und parteinahen Jugendorganisationen in Instagram-Posts ist zulässig, sofern diese Organisationen gleich behandelt werden und ausgewogen repräsentiert sind.
4. Der Ältestenrat weist das Studierendenparlament in nicht eindeutigen Fällen darauf hin, die Zulässigkeit von Anträgen zu begründen.
Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen): 4/0/0

TOP 3 - Lastenradverleihordnung
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Die Ordnung wurde vom Studierendenparlament beschlossen. Von der KIT-Rechtsabteilung kamen Hinweise, aber keine Einwände.

Adrian hat auch Hinweise, die er dem Vorstandsvorsitz zusendet.

Niemand hat Einwände.

TOP 4 - Beschwerde gegen StuPa-Beschluss "Schöne Ostergrüße in‘s Sauerland"
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Es liegt eine anonyme Beschwerde gegen den Beschluss vor. Diese bezieht sich insbesondere, aber nicht aussschließlich auf die Frage, ob der Beschluss in die Aufgaben der Studierendenschaft fällt.

Christian verlässt die Sitzung.

Der Ältestenrat sieht für gegeben an, dass das Studierendenparlament darin frei ist, wie es seinen Aufgaben nachgeht und dies nicht durch den Ältestenrat zu bewerten ist. 

Die Begründung enthält selbst keine Begründung der Zulässigkeit des Antrags, sondern nur einen Bezug auf den Beschluss zur Wehrpflicht. Bei dem Beschluss zur Wehrpflicht handelt es sich bereits um einen Grenzfall. Diese indirekte Begründung ist unzureichend, um die Zulässigkeit zu begründen. Das heißt nicht, dass jede Teilforderung einzeln das Mandat der Studierendenschaft übersteigt. 

Das Studierendenparlament hat durch einen Änderungsantrag ergänzt, dass der AStA den Beschluss auslegen soll. Grammatikalisch betrachtet ergibt diese Ergänzung wenig Sinn, da der Vorstand grundsätzlich Beschlüsse bei der Umsetzung auslegt. Das Studierendenparlament wollte mit dieser Ergänzung erreichen, dass dem Vorstand ein Ermessenspielraum eröffnet wird, wie der Beschluss umzusetzen ist. Dieses Ermessen ist aber nicht definiert. Der Ältestenrat setzt für die Auslegung dieser Ergänzung den erklärten Willen des Studierendenparlaments zu Grunde, nicht den tatsächlichen Wortlaut.
Zwar wird mit dieser Ergänzung eine Aufforderung zu einer Straftat bzw. zur Beihilfe zu einer Strafttat ausgeschlossen, zugleich verliert der Antrag damit jegliche Bestimmtheit. Das Studierendenparlament ist zwar grundsätzlich frei darin, wie bestimmt es seine Beschlüsse fasst und wie viel Spielraum es dem Vorstand lässt. In diesem Fall ist die Bestimmtheit derart reduziert, dass der Erfolg der Umsetzung durch den Vorstand nicht bewertet werden kann.

Beschluss:
Der Ältestenrat hebt den Beschluss "Schöne Ostergrüße in‘s Sauerland" aufgrund eines unzureichenden Bezugs auf die Aufgaben der Studierendenschaft und eines unzureichend bestimmten Inhalts auf.
Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen): 3/0/0

TOP 5 - Beschwerde StuPa-Protokoll 20.05.2025
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Die Beschwerde ist offensichtlich begründet. Es liegen darüber hinaus weitere offene Protokolle in den letzten beiden Legislaturperioden vor. Nächste Sitzung wird sich der Ältestenrat mit dem Thema der Wirksamkeit von Beschlüssen bei unveröffentlichten Protokollen befassen.

Beschluss:
Der Ältestenrat rügt das StuPa-Präsidium für alle noch unveröffentlichten Protokolle der vergangenen Legislaturperioden. Das umfasst insbesondere die Protokoll der 4., 6., 7., 11., 12., 14., 15., 18. und 21. Sitzung der Amtszeit 2023/2024 und ; 24/25: 7., 9., 10., 17., 22., 23. und 24. Sitzung der Amtszeit 2024/2025.
Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen): 3/0/0

TOP 6 - Sonstiges
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Keine Sonstigen

TOP 6.1 - Termin nächste Sitzung
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Nächste Sitzung soll am 19. Mai stattfinden.
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