Protokoll der ÄRa-Sitzung vom 21.07.2026
ÄRa-Protokoll (VS) – 28. July 2026 - 17:05
Datum:
21. July 2026
Protokoll
Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 21.07.2026
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Beginn: 09:40 Uhr
Ende: : 10:30 Uhr
Ort: AStA Container
Anwesend: Kai Oswald, Luis Salomon, Adrian Keller, Felix (Gast, Vorsitz), Oliver (Gast)
Protokollant: Kai
Tagesordnung:
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TOP 1 - Begrüßung
TOP 1.1 - Findung einer Protokollantin
TOP 2 - Antrag Prüfung des StuPa-Beschlusses zum "Beitritt FZS" vom 30.06.2026
TOP 3 - Beschwerde zu einseitiger VS-Wahl Werbung von VS-Organen beim Unifest
TOP 4 - Feststellung und Umgang mit ungültigen StuPa-Wahlzetteln vom ersten Wahltag
TOP 5 - Sonstiges
TOP 5.1 - Termin nächste Sitzung
Benutzte Abkürzungen
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AK : Arbeitskreis
ÄRa : Ältestenrat
AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
(Vorstand der Studierendenschaft)
FS : Fachschaft
FSO : Fachschaftsordnung
FSK : Fachschaftenkonferenz
GO : Geschäftsordnung
HSG : Hochschulgruppen
KIT : Karlsruher Institut für Technologie
OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
StuPa : Studierendenparlament
VS : Verfasste Studierendenschaft
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Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.
TOP 1 - Begrüßung
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Kai begrüßt die Anwesenden.
TOP 1.1 - Findung einer Protokollantin
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Kai schreibt Protokoll.
TOP 2 - Antrag Prüfung des StuPa-Beschlusses zum "Beitritt FZS" vom 30.06.2026
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Dem Ältestenrat (ÄRa) liegt eine Anfechtung gegen den Beschluss des Studierendenparlaments zur Fördermitgliedschaft im "freien zusammenschluss von student*innenschaften" (fzs e.V.) vor.
Der Ältestenrat diskutiert über die Auslegung des politischen Mandats und die Frage, was im vorliegenden Fall als Hochschulpolitik und was als Allgemeinpolitik zu werten ist:
Gesetzlicher Auftrag zur Vernetzung: Die überregionale Vernetzung mit anderen Studierendenschaften ist nach Landeshochschulgesetz (LHG BW) eine explizite Aufgabe der Studierendenschaft.
Ausmaß der allgemeinpolitischen Äußerungen (Verbandskompetenz): Zur Beurteilung der Zulässigkeit hält das Gremium das konkrete Ausmaß der allgemeinpolitischen Äußerungen des Dachverbands für relevant. Nach Einschätzung des ÄRa überwiegt in der Arbeit des fzs e.V. der hochschulpolitische Anteil deutlich. Der hochschulpolitische Rahmen des Verbandes wird vom Gremium somit als gegeben angesehen.
Parteipolitische Neutralität: Der ÄRa stellt fest, dass es sich beim fzs e.V. um keine parteipolitische Organisation handelt. Da der Dachverband in seiner Arbeit Kontakt zu allen demokratischen Parteien im Bundestag sucht, wird die Wahrung der parteipolitischen Neutralität als gegeben erachtet.
Das in der Anfechtung explizit als Negativbeispiel angeführte Schreiben wird vom Gremium geprüft. Der ÄRa kommt zu dem Schluss, dass hierbei ein inhaltlicher Brückenschlag zu den Belangen von Studierenden durchaus erkennbar ist.
Beschluss:
Der Ältestenrat sieht die Anfechtung als nicht hinreichedn begründet an.
Abstimmug:
3/0/0
TOP 3 - Beschwerde zu einseitiger VS-Wahl Werbung von VS-Organen beim Unifest
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- Den Ältestenrat haben am ersten Unifesttag mehrere Beschwerden zu den Ständen von GeistSoz und dem AStA zu Wahl-Flyern des SDS erreicht.
- Aussage von Franka (Vorsitz): Flyer wurden von jemand anderem einmal kurz hingelegt, von den Standbetreuenden dann aber sofort weggeräumt.
- Bei GeistSoz hat Adrian diese selbst gesehen.
- Am zweiten Tag keine Vorkommnisse oder Beschwerden mehr.
- Meinung ÄRA: wenn werbung, dan ausgewogen oder garnicht.
Dem Ältestenrat (ÄRa) liegen mehrere Beschwerden vor, wonach am ersten Tag des Unifestes Wahl-Flyer der Hochschulgruppe SDS an den Ständen der Fachschaft GeistSoz und des AStA auslagen.
Stellungnahme des AStA: Franka (Vorsitz) schildert, dass die Flyer kurzzeitig an den Ständen abgelegt, von den jeweiligen Standbetreuenden jedoch umgehend bemerkt und weggeräumt wurden.
Adrian bestätigt, dass er die Flyer am Stand der Fachschaft GeistSoz persönlich ausliegen gesehen hat.
Weitere Entwicklung: Am zweiten Tag des Unifestes kam es zu keinen weiteren Vorkommnissen oder Beschwerden bezüglich ausliegender Wahlwerbung.
Grundsätzliche Einordnung: Wahlwerbung an offiziellen Ständen der Verfassten Studierendenschaft darf entweder gar nicht oder nur in ausgewogener Form (für alle antretenden Listen) stattfinden.
TOP 4 - Feststellung und Umgang mit ungültigen StuPa-Wahlzetteln vom ersten Wahltag
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Am ersten Tag der Wahl wurde durch den ÄRa ein Verstoß der StuPa-Wahlzettel gegen die Wahlordnung festgestellt, da die Beschreibung der Stimmabgabe auf dem Wahlzetteln nicht dem aktuellen Wahlsystem entsprachen. Daraufhin wurde das Gespräch mit dem Wahlausschuss gesucht, um gemeinsam auf eine korrekte Weiterführung der Wahl hinzuwirken.
Beschluss:
Der Ältestenrat stellt fest, dass die am 20.07. ausgegebenen StuPa Stimmzettel nicht den Anforderungen nach §15 Ziffer 3 der Wahlordnung entsprechen. Sie sind daher ungültig.
Der Ältestenrat empfiehlt daher dem Wahlausschuss:
1. Neue StuPa-Stimmzettel, die klar von den vorherigen zu unterscheiden sind, zu erstellen und zu drucken.
2. Die Wählenden, die einen ungültigen Stimmzettel abgegeben haben, zur erneuten Wahl aufzurufen.
3. Den Wählenden, die Briefwahl beantragt haben, neue Briefwahlunterlagen mit einem neuen StuPa-Stimmzettel zukommen zu lassen.
4. Den Briefwahlzeitraum angemessen zu verlängern, um den Briefwählenden dennoch eine Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.
5. Vor Ablauf des Briefwahlzeitraums keine summierten Teilergebnisse zugänglich zu machen.
Abstimmung:
3/0/0
TOP 5 - Sonstiges
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TOP 5.1 - Termin nächste Sitzung
Die nächste Sitzung findet vsl. am 12.08. um 11 Uhr statt.
Dateien: