Aufwandsentschädigung Wahlausschuss

Datum: 
02.03.2021
Beschluss: 

Das Studierendenparlament legt die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des
Wahlausschusses auf insgesamt 400 € pro Person fest, sofern der Wahlausschuss mit der
Organisation von regulären Wahlen für Studierendenparlament und Fachschaftsvorstände
betraut wird.
Das Studierendenparlament legt im Einzelfall für Mitglieder des Wahlausschusses eine
Aufwandsentschädigung fest, welche 400 € nicht überschreiten darf, falls der Wahlausschuss
mit der Organisation von Neuwahlen oder Wahlwiederholungen betraut wird.
Die Hälfte der Aufwandsentschädigung wird nach Ende der Wahlwoche ausbezahlt und der
Rest, sobald der Vorstand die Wahl für erfolgreich beendet erklärt hat.

Begründung: 

Das StuPa hat eine Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Wahlausschusses festgelegt.
Dabei wurde nicht bedacht, dass ein Wahlausschuss unterschiedlich viel Aufwand hat durch die
Organisation einer Wahl.
Daher werden die 400 € nur für reguläre Wahlen festgelegt. In anderen Fällen gibt es
grundsätzlich keine Aufwandsentschädigung, wenn das StuPa nichts anderes beschließt

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
1
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: 
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