Einsatz von Software zur Überwachung der Endgeräte der Studierenden

Datum: 
12.07.2022
Beschluss: 

Die Verfasste Studierendenschaft lehnt den Einsatz von Software zur Überwachung der Endgeräte der Studierenden bei Onlineprüfungen entschieden ab.
Wird sich jedoch über die entschiedene Ablehnung der Studierendenschaft hinweggesetzt, stellt die Studierendenschaft klare Voraussetzungen, die für den Einsatz solcher Software erfüllt sein müssen.
Zwingend muss die Freiwilligkeit einer solchen Prüfung gewährleistet sein.
Es müssen immer Alternativen für Studierende vorgehalten werden welche vergleichbar sind in Kompetenz und Leistungsumfang. Bei der Feststellung der Freiwilligkeit ist insbesondere die medizinische und infektionstechnische Situation der Studierenden zu berücksichtigen.  Es muss möglich sein ohne eigene persönliche Endgeräte sowie in den Räumlichkeiten des KITs teilzunehmen. Auf die Freiwilligkeit sind die Studierenden ausdrücklich und deutlich hinzuweisen.
Die Eingriffe in die Privatsphäre der Studierenden durch Videoüberwachung oder Software zur Überwachung der Endgeräte ist so gering zu halten, dass sie mit der Überwachung durch eine Aufsicht in einer schriftlichen Prüfung zu vergleichen ist.
Die Zertifizierung und Zulassung solcher Software muss nach klaren Kriterien erfolgen. Es muss eine Zertifizierung hinsichtlich der Informationssicherheit eines solchen Systems durch eine unabhängige dritte Partei nach gängigen Standards erfolgen. Diese müssen in einer Satzung festgeschrieben werden oder durch ein Gremium mit studentischer Beteiligung festgelegt werden. Alternativ kann auch in einem Gremium mit studentischer Beteiligung über die Zulassung entschieden werden.
Die Möglichkeit einer Teilnahme an Onlineprüfungen ohne ein proprietäres Betriebssystem ist zu gewährleisten. Insbesondere muss für die Teilnahme erforderliche Software auch auf Open-Source-Betriebssystemen nutzbar sein.
Wir lehnen die Speicherung von Daten über die Dauer der Prüfung hinaus sowie den Einsatz von softwaregestützter oder automatisierter Datenverarbeitung bei Onlineprüfungen kategorisch ab.
Die Verfasste Studierendenschaft fordert die studentischen Mitglieder des KIT-Senats, der Senatskommission für Studium und Lehre und der Senatskommission für Prüfungsordnungen, Auswahl und Zulassung auf, dies umzusetzen.
Der diesbezüglich gefasste Beschluss vom 08.03.2022 wird aufgehoben.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
13
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 
Error | AStA am KIT

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