Änderung der Aufwandsentschädigungsrichtlinie
StuPa-Beschluss (VS) – 22. May 2026 - 18:40
Datum:
10.02.2026
StuPa-Protokoll:
Beschluss:
§ 5 Vergabekommission der Notlagenhilfe wird ersetzt durch:
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder und Stellvertreterinnen der
Vergabekommission der Notlagenhilfe beträgt in Summe monatlich höchstens 800 €.
§ 4 Präsidium des Studierendenparlaments entfällt:
§ 4 Präsidium des Studierendenparlaments
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Präsidiums des Studierendenparlaments beträgt in Summe monatlich höchstens 100 €.
Begründung:
Mitglieder und Stellvertreter der Vergabekommission der Notlagenhilfe sollen eine faire Aufwandsentschädigung erhalten. Bei gestiegener Anzahl der Mitglieder, sollte dies Aufwandsentschädigung auch angepasst werden.
Beschluss-Themen: