Änderung der Aufwandsentschädigungsrichtlinie

Datum: 
10.02.2026
Beschluss: 

§ 5 Vergabekommission der Notlagenhilfe wird ersetzt durch:

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder und Stellvertreterinnen der
Vergabekommission der Notlagenhilfe beträgt in Summe monatlich höchstens 800 €.

§ 4 Präsidium des Studierendenparlaments entfällt:

§ 4 Präsidium des Studierendenparlaments
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Präsidiums des Studierendenparlaments beträgt in Summe monatlich höchstens 100 €.

Begründung: 

Mitglieder und Stellvertreter der Vergabekommission der Notlagenhilfe sollen eine faire Aufwandsentschädigung erhalten. Bei gestiegener Anzahl der Mitglieder, sollte dies Aufwandsentschädigung auch angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: