Notlagenstipendium

Datum: 
24.04.2018
Beschluss: 

Das Studierendenparlament richtet einen Arbeitskreis Notlagenstipendium ein. Dieser evaluiert, ob die Studierendenschaft am KIT ein Notlagenstipendium einführen kann.

Begründung: 

Studierende können aus verschiedensten Gründen in unverschuldete finanzielle Notlagen geraten. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Elternteil die Arbeit verliert oder unerwartet verstirbt. In einem solchen Fall ändert sich die finanzielle Lage von Studierenden abrupt und langsame Behörden wie das BAföG-Amt sind nicht dafür ausgestattet in einer akuten Notlage zu helfen. Ein Notlagenstipendium bietet eine schnelle, unbürokratische Hilfe in solchen unverschuldeten finanziellen Notlagen an. Da es rein studentisch finanziert und verwaltet ist, stellt es ein extrem flexibles Auffangsystem dar. An der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, gibt es ein Notlagenstipendium bereits. Dort konnte vielen Studierenden geholfen werden, die ohne ein solches Notlagenstipendium ihr Studium vermutlich hätten abbrechen müssen. Wir halten es für sinnvoll, dass wir am KIT uns mit dem Notlagenstipendium auseinandersetzen und über die Möglichkeiten einer Umsetzung diskutieren. Dies ist unserer Ansicht nach am Besten in einem Arbeitskreis möglich.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: