Protokoll der 27. Sitzung des Vorstands vom 27. Juni 2025
Anwesend: Adrian Mulas, Nicoletta Pütz, Tobias Wiese, Franka Fockel, Tobias Deeg (Ab TOP Berichte), Yannik Enns (Ab TOP Berichte)
Der Vorstand der Verfassten Studierendenschaft am KIT besteht derzeit aus den folgenden Personen. Personen, die nicht als „anwesend“ geführt werden, waren in der protokollierten Sitzung abwesend:
Tobias Deeg, Gregor Ulbricht, Adrian Mulas, Amelie Grull, Annika Perchner, Markus Magarin, Nicoletta Pütz, Tobias Wiese, Nina Schüßler, Sascha Gruber, Linus Brauer, Elisé Wamen, Mary Shopitan, Jakob Ostermann, Franka Fockel, Felix Häusler, Sofía Carbone Samiento, Antonius Idvorean, Ruben Dittmann, Yannik Enss, Tom Hans Wilfred Schindelhauer, Damian Spinola, Madleen Richter, Hannah Studinsky
Gäste (ggf. anonymisiert): Christian Rösel, Fynn Muzzulili
Protokoll von: Adrian Mulas & Nico
Beginn: 13:22 Uhr Ende: 16:15 Uhr
Veröffentlicht am: 29.November 2025
Tagesordnung
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TOP 1 – Wahlen
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TOP 2 – Gäste
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TOP 3 – Protokolle
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TOP 4 – Ansprechpartner Theke & Anwaltliches Informationsgespräch
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TOP 5 – Berichte
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TOP 6 – Finanzanträge
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TOP 7 – Social Media
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TOP 8 - Allgemeine ToDos
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TOP 9 - Widerspruch RCDS
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TOP 10 – Post
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TOP 11 – Varia
TOP 1 – Wahlen
Keine Wahlen.
TOP 2 – Gäste
Gäste in anderen TOPs.
TOP 3 – Protokolle
Keine Protokolle.
TOP 4 – Ansprechpartner Theke & Anwaltliches Informationsgespräch
Theken Ansprechpartner
Franka und Adrian übernehmen das Anwaltliche Informationsgespräch.
Die Liste der Referatsberichte wird aktualisiert und die Berichte für die nächsten StuPa-Sitzungen werden mit Referaten besetzt.
TOP 5 – Berichte
Tour de FSK
Adrian
Zwei Leute aus dem AStA der HKA haben teilgenommen dieses Mal und hatten Spaß. Aufräumen hat mal wieder mäßig gut funktioniert
Senat
Franka
Die Minion-Crew ist jetzt vollständig: Prof. Anke-Susanne Müller wird Vice Provost für Forschungsinfrastruktur. Ihren Platz im Aufsichtsrat will sie aber nicht aufgeben. Hinz hat Statistiken zu Doktorand*innen vorgestellt. Die Verteilung zwischen deutsch vs nicht-deutsch und männlich vs weiblich sind gleich (schlecht) wie in den letzten Jahren. Die Zahl der Nachwuchsgruppen am KIT ist allerdings gestiegen. Das KIT hat genug Exzellenzcluster, um zur Fortsetzung der Exzellenzuniversität zugelassen zu werden. In den nächsten Monaten steht die Begutachtung und die Evaluation an. Die Umsetzungsoptionen der Arbeitspakete 4, 5 und 6 im Basisprojekt Nachhaltige Entwicklung wurden vorgestellt. Diese werden auch noch per Mail an alle Mitglieder des KIT verteilt und vorgestellt. Wir haben für die Findungskommission der Nachfolge von Kaschke (momentan Aufsichtsratsvorsitzender) Personen benannt.
Bericht aus dem Verleihteam
Die Zeltstangen, die bestellt wurden, passen nicht von der Größe.
TOP 6 – Finanzanträge
Hochschul SMD
Nico
Die HSG SMD hat unvorhergesehen Kosten von 200 Euro für die Miete des Festsaals, diese werden aktuell nicht auf der Webseite aufgeführt. Daher beantragen sie einen Zuschuss, um die Mietkosten zu decken
Abstimmung: Der Vorstand gibt 200 € für die Miete des Festsaals für die HSG SMD aus den Zuschüssen frei.
Ergebnis: 4/0/0 (ja/nein/Enthaltung)
Hinweis: Nach dem Beschluss einer Ausgabe muss zwingend vor Tätigung ein Finanzantrag von dem Beauftragten für den Haushalt freigegeben werden.
Queerbeet
Nico
Queerbeet beantragt einen Zuschuss für T-Shirts der HSG Mitglieder, tauchen aber zum dritten Mal nicht auf.
Abstimmung: Der Vorstand gibt 135 € für die HSG Queerbeets an Zuschüssen für T-Shirts aus dem Allgemeinen Haushalt frei.
Ergebnis: 0/4/2 (ja/nein/Enthaltung)
Hinweis: Nach dem Beschluss einer Ausgabe muss zwingend vor Tätigung ein Finanzantrag von dem Beauftragten für den Haushalt freigegeben werden.
AStA
Franka
Für das FINTA-Grillen.
Abstimmung: Der Vorstand gibt 30 € für das FINTA-Grillen aus dem Allgemeinen Haushalt frei.
Ergebnis: 6/0/0 (ja/nein/Enthaltung)
Hinweis: Nach dem Beschluss einer Ausgabe muss zwingend vor Tätigung ein Finanzantrag von dem Beauftragten für den Haushalt freigegeben werden.
TOP 7 – Social Media
Hier werden Themen festgehalten, die vom Pressereferat beworben werden sollen.
Ihr dürft auch auserhalb der Sitzung immer gern alles eintragen.
TOP 8 - Allgemeine ToDos
Die allgemeinen ToDos werden durchgegangen und verteilt
TOP 9 – Widerspruch RCDS
Tobias Wiese
Das Quorum (aus LVwVfG §90) ist nicht erreicht. In der vorherigen Sitzung wurde das Quorum ebenfalls nicht erreicht. Dies wurde in der Einladung festgestellt. Damit ist die Sitzung beschlussfähig.
Zulässigkeit
Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Der RCDS ist belastet und damit widerspruchsbefugt. Der Widerspruch ist form- und fristgerecht eingegangen. Niklas Niemeyer ist für den RCDS vertretungsbefugt und die Beteiligung und Handlungsfähigkeit ist gegeben nach §79, abs. 11,12, 14, LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz). Damit ist der Widerspruch zulässig.
Begründetheit
Anspruchsgrundlage: Der Antrag auf Registrierung als HSG vom 30. Januar ist als Antrag auf erneute Registrierung nach §3, Abs.2 der Hochschulgruppenordnung zu sehen.
Die Gruppe hat am 30. Januar 2025 einen Antrag gestellt, gemäß §1, Abs.1 der Hochschulgruppenordnung ist der AStA sachlich und örtlich zuständig. Nach § 3 Abs. 2 der Hochschulgruppenordnung: die Registrierung beinhaltet, Namen Anschrift und Emailadresse der Antragsstellerin, eine Liste der ordentlichen Mitglieder inkl. Namen der Mitglieder ist nicht vorhanden, ist gemäß § 3 Abs. 2b entbehrlich. Die Angaben des Immatrikulationsstatusses ist durch Zusammenfassung erfüllt. Eine Vorläufige Planung der Aktivitäten der HSG ist vorhanden. Der Jahresbericht und die Gewinn und Verlustrechnung für das letzte Geschäftsjahr sind nicht vorhanden, diese sind gemäß § 3 Abs 2b ebenfalls entbehrlich. Das aktuelle Umlaufvermögen der Hochschulgruppe eist angegeben. Die der HSG zu verfügung stehenden Räumlichkeiten sind angegeben. Damit sind die formellen Vorraussetzungen erfüllt.
Materielle Vorrausetzungen
Der RCDS besteht aus 12 Mitgliedern, davon sind 11 Mitglieder am KIT immatrikuliert. Nach Satzung des RCDS ist die Mitgliedschaft allen Studierenden wie in §1, Abs.3 der Hochschulgruppenordnung gefordert, möglich. Der Ring Christlich Demokratischer Studenten hat eine Satzung, die den vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht. Der Vorstand der Hochschulgruppe in allgemeiner, unmittelbarer, freier, und gleicher Wahl durch die ordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe gewählt. Die Hochschulgruppe verfolgt nach § 65 Abs. 2 LHG Die Zwecke der Hochschulgruppe widersprechen keiner Rechtsnorm oder allgemeinen Verhaltensregeln unter den Studierenden.
Es gibt eine Abstimmung zur Vertagung des TOPs: 1/2/3 (ja/nein/Enthaltung)
Prüfung des Primären Zwecks der Gruppe: § 1 Abs. 2 Nr. 6 ist erfüllt, da die Zwecke im Rahmen der Studierendenschaft liegen, die Hochschulgruppe nicht eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt und die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 ist außer Buchstabe g alles eindeutig nicht erfüllt. Buchstabe g ist fraglich.
Diskussion:
Gesichtspunkt A: Auslegung aufgrund der Entstehung der Norm: Der § 1 II Nr. 1 ist eine Auswahl an Zwecken, die, größtenteils Wortgleich, teilweise den Steuerbegünstigten Zwecken aus der Abgabenordnung und teilweise den Aufgaben der Studierendenschaft aus dem LHG entnommen wurden. Entsprechend liegt es nahe zur Auslegung von „der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden“, eine aus dem LHG stammende Formulierung, den Kontext aus dem LHG heranzuziehen.
Die Aufgabe der Studierendenschaft zur Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins umfasst nach LHG aber eben genau nicht die Vertretung genau einer politischen Richtung sondern ausschließlich die breite unvoreingenommene politische Aufklärung (vgl. Hofmann in BeckOK HochschulR BW LHG § 65 Rn. 30, 34. Ed. 01.03.2025). Ein Zweck der politischen Betätigung einer Richtung kann daher nicht unter die Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins i. S. d. LHG und daher auch nicht i. S. d. Hochschulgruppenordnung subsumiert werden.
Gesichtspunkt B: Der Begriff “staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins” ist im gesellschaftlichen Umgang breit genug und eindeutig definiert, sodass die Zwecke des RCDS hier eindeutig drunterfallen, eine Auslegung mit Orientierung an LHG Kommentaren ist daher nicht korrekt/nötig.
Gesichtspunkt C: Das Ziel bei der letzten Satzungsänderung war nicht StuPa Listen Gruppen vom Hochschulgruppen status auszuschließen. Insbesondere durch die Verwendung von Zwecken aus der Abgaben Ordnung UND dem LHG sollte auch Aufgaben der Studierendenschaft explizit mit eingeschlossen werden in die Zweckbeschränkungen.
Gesichtspunkt D: Es wird nach eine Förderung verlangt, der RCDS trägt mit seinem Zweck zur Förderung des “staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstsein” im Rahmen der Gesamten VS bei, was so explizite Aufgabe der VS ist, auch nach LHG und deren Auslegung. Warum sollte die gesamte Auslegung auf die einzelnen Hochschulgruppe angewandt werden, wenn diese sehr eindeutig auf VSen bezogen ist.
Gesichtspunkt E: In der zuvor geltenden Fassung der Satzung sind “politische Hochschulgruppen” über … Nr.6 eigentlich ausgeschlossen, allerdings wurde dies nie so gehandhabt. Da die Neufassung diesen Punkt sogar explizit weiter aufgeweicht hat ist davon auszugehen dass das Studierendenparlament beim beschließen der Neufassung davon ausgegangen ist, dass die “politischen Gruppen” weiterhin eingeschlossen sind.
Ergebnis: Buchstabe g ist nicht erfüllt, allerdings erfüllt in der Gesamtschau die Hochschulgruppe RCDS die Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach dem objektiven Willen des Normgebers.
Damit sind die Tatbestandsvorraussetzungen erfüllt.
Nach § 3 Abs. 3 der Hochschulgruppenordnung besteht demnach Anspruch auf die Registrierung. Dem Widerspruch ist abzuhelfen.
Abstimmung: Der Vorstand hilft dem Widerspruch gegen den Bescheid vom 31.03.2025 zur Registrierung der Gruppe RCDS Karlsruhe ab.
Ergebnis: 3/0/0 (ja/nein/Enthaltung)
— Jede Diskussion hat ein Ergebnis und Aufgaben für konkrete Personen die erledigt werden müssen. —
TOP 10 – Post
Mails wurden verteilt, Post wurde bearbeitet.
TOP 11 – Varia
keine Varia