AStA

Positions- und Argumentationspapier "Studentische Belange in der Karlsruher Kommunalpolitik"

Datum: 
23.08.2016
Beschluss: 

Das Studierendenparlament beauftragt den AStA zusammen mit dem AK Fahrradcampus und dem AK Sparmaßnahmen einen Entwurf für ein Positions- und Argumentationspapier "Studentische Belange in der Karlsruher Kommunalpolitik" auszuarbeiten. Dabei werden Student*innen im Gemeinderat um Rat gebeten.
Der Entwurf ist dem Studierendenparlament vorzustellen und dient als Diskussiongrundlage für Beschlüsse des Studierendenparlaments mit Bezug zur Stadtpolitik.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
13
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Dauer von Berufungsverfahren

Datum: 
23.08.2016
Beschluss: 

Die Studierendenschaft bemängelt die Dauer von Berufungsverfahren, wie sie aktuell sehr häufig der Fall ist. Der Asta wird beauftragt die Problematik beim Präsidium anzusprechen.

Begründung: 

Aktuell laufen einige Verfahren mehrere Jahre lang. Dies hat entscheidende Nachteile. Der größte Nachteil ist die Gefahr des Ausfalls von Lehrveranstaltungen, da Professuren unbesetzt sind. Als Beispiel besteht in der Fakultät CIW momentan die Gefahr, dass ein komplettes Vertiefungsfach im Master wegfällt, da die Professur nicht rechtzeitig besetzt wird. Verhandlungen mit dem aktuellen Professor, die Lehrveranstaltungen auch weiterhin zu halten sind in meinen Augen nur eine Notlösung. Zu einer solchen Situation hätte es gar nicht erst kommen dürfen. Weiterhin ist es für die Kandidaten für die Professur unzumutbar. Das KIT kann nicht damit rechnen, die bestmöglichen Dozenten zu gewinnen, wenn ihr erster Eindruck die gigantische Bürokratie der Uni ist. Zuletzt kann es auch Probleme für Fachschaften bedeuten, wenn ein Berufungsverfahren so lange dauert. Durch Praktika/Auslandsaufenthalte/etc. kann es teils schwierig sein, Mitglieder für Berufungskommissionen zu finden, die so lange in Karlsruhe sind.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
13
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Betriebshaftpflichtversicherung

Datum: 
12.07.2016
Beschluss: 

Die VS schließt mit der BGV die vorliegende Betriebshaftpflichtversicherung auf unbestimmte Zeit ab.

Begründung: 

Inhalt der Betriebshaftpflichtversicherung sind insbesondere:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb der Körperschaft und der zur Erfüllung des Betriebszweckes erforderlichen Aufgaben und Tätigkeiten gem. § 2 der Satzung Stand 15. April 2016 insbesondere in den Bereichen
- Büro- und Verwaltungsbetrieb der Körperschaft sowie der ihr angeschlossenen – juristisch unselbständigen – Arbeitskreise und ca. 80 registrierten Hochschulgruppen in Räumlichkeiten des KIT
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit max. 1.000 Besuchern im Hörsaal (z.B. Lesungen, Vorträge, Podiumsdiskussionen etc. - keine Konzerte, Fachschaftsveranstaltungen o.ä)
- Unentgeltlicher Verleih von elektrischen Geräten (z.B. Beamer). Schäden an den Geräten sowie das Risiko der Entleiher sind nicht Gegenstand der Versicherung.
- Betrieb eines Fahrradcampus und einer Fahrradwerkstatt wo die Studierenden selbst ihre Fahrräder reparieren können
- Versichert sind Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie der Mitglieder und Abgeordnete
- des Studierendenparlaments
- der Vollversammlung,
- des Vorstands,
- des erweiterten Vorstands,
- des Ältestets
- der Organe der Fachschaften gemäß § 29 der Satzung (Fachschaftsvorstand/Fachschaftssprecherinnen und Fachschaftsversammlung)
- Damit sind neben den VS-Gremien auch die HSG und die entsprechenden Veranstaltungen versichert, die im Rahmen der VS-Aufgaben stattfinden.
- Die Vertragsunterlagen werde ich auf der Sitzung aushändigen.
- Die Kosten für die Versicherung belaufen sich auf 720,- Euro pro Jahr.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende hin gekündigt werden.

Daniel Sobing erklärt seinen Antrag
Beim AKK geht das über die Versicherung des AKK
Wie sieht das aus wenn eine FS eine Veranstaltung im Auftrag der VS durchführt? Dann geht das über den FS-Verein
Man kann bei den Organe noch was ändern.
Daniel Sobing zahlt persönlich die Zeche wenn jemand die VS auf Schmerzensgeld verklagt und Recht bekommt weil er sein passives Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen kann weil er nicht mit seinem Rufnahmen auf dem Wahlzettel stehen darf.
Matthias: Ist das Zeitkritisch.
Daniel Sobing: Wir haben im Augenblick keine Haftpflicht.
Janka: Wie sieht das mit Vergleichsangeboten aus?
Daniel: Wenn das StuPa das so beschließt ist das OK.
Wenn Alkohol im Spiel ist ist das nicht abgedeckt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Diskriminierung bei Blutspendeaktionen

Datum: 
17.05.2016
Beschluss: 

Der AStA wird dazu aufgerufen bei zukünftigen Blutspendeaktionen in geeigneter Weise auf die Diskriminierung aufmerksam zu machen.

Begründung: 

[...] Weiterhin gab es auch für die letzten Aktionen sehr viele Beschwerden darüber, dass sich der Asta nicht mit der Diskriminierung beschäftigt, die sehr viele Menschen erfahren. Es werden z.B. pauschal alle Männer ausgeschlossen, die keinen heterosexuellen Sexualkontakt haben, auch wenn sie in einer monogamen Beziehung leben.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
15
Nein: 
1
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Stadtmobil

Datum: 
03.05.2016
Beschluss: 

Die Studierendenschaft testet für zwei Jahre die Mitgliedschaft bei Stadtmobil und trägt entsprechend die Kosten. Nach den zwei Jahren soll festgestellt werden, ob eine unbefristete Mitgliedschaft für sinnvoll erachtet wird.
Die gemeinnützigen Vereine der Studierendenschaft (des AStAs, der FS und AK) können die Fahrzeuge im Rahmen der Haushaltsführung Ihrer Bereiche für den Vereinszweck nutzen. Nutzungen ausschließlich für den gewerblichen Bereich sind nicht zulässig.

Begründung: 

Es kam die Frage auf, ob wir nicht das Angebot von Stadtmobil nutzen könnten. Folgendes hat sich herausgestellt:

  • Jede/r darf mit unserer Kundenkarte fahren, sofern er im Auftrag der Organisation tätig ist. Unabhängig davon, ob diese Person Mitglied in unserer Organisation ist oder nicht.
  • D.h. aber auch im Umkehrschluss: für Aktionen, die nicht im Auftrag der Organisation sind, darf die Mitgliedschaft nicht genutzt werden.
  • Die Mitgliedskarten sind nicht personenbezogen, so dass diese problemlos übertragbar sind.
  • Mehrfachkarten kosten nicht mehr an Gebühren, sondern lediglich mehr Kaution.
  • Die Fixkosten betragen einmalig 70,- Euro. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 120, Euro plus 79,- Euro Selbstbeteiligungsreduktion. Die laufenden Kosten lassen sich um 36,- Euro reduzieren, wenn man eine höhere Kaution hinterlegt. Die Kaution beträgt 330,- Euro plus 30,- Euro für jede weitere Karte. Um den Rabatt zu nutzen, müsste die Kaution auf 1230,- Euro angehoben werden. Die jährlichen Kosten liegen somit zwischen 163,- und 199,- Euro.
  • Da eine Mitgliedschaft des UStAs nicht alle Bereiche der VS abdeckt (s.o.) wäre es sinnvoller, wenn die VS Mitglied wird. Bisher wurde gesagt, dass die VS keine Mitgliedschaft abschließen kann. Das hatte folgende Gründe:
    • Bedarf ist nicht eindeutig
    • Keiner kann dazu gezwungen werden (auch aufgrund des Selbstbehaltes), mit einem Fahrzeug zu fahren. Daher kann der Bedarf auch nicht abgeleitet werden, indem man die bisherigen Fahrten mit den Bahnen berücksichtigt.
    • primäres Verkehrsmittel sind öffentliche Verkehrsmittel
    • Stadtmobil ist kein öffentliches Verkehrsmittel. Öffentliche Verkehrsmittel sind neben der Bahn auch Fernbusse im weiteren Sinne. Unter der Berücksichtigung des Fernbusses ist die Nutzung von Stadtmobil nicht kostengünstiger.
    • Bei Unfall kann die Selbstbeteiligung nicht übernommen werden
    • Die Selbstbeteiligung beträgt regulär 900,- Euro. Durch die Übernahme der Vergünstigung, die entsprechend möglich ist, kann eine weitere Übernahme der 300,- Euro (Reduktion des Selbstbehalts von 900,- Euro auf 300,- Euro) nicht übernommen werden. Dies betrifft den Schadensfall bei Unfallschuld (Vollkasko) nicht bei Haftpflicht.
    • Verstoß gegen die Reisekostchtlinie, bei zu geringer Nutzung.
    • Solange nicht von einer Mindestausnutzung ausgegangen werden kann, die in der Summe wesentlich günstiger ist, als Bahnfahrten, verstößt dies gegen die aktuelle Reisekostchtlinie. Neben den Bahnkosten müssen nämlich auch die Kosten für Verwaltung und drohende Haftungsrisiken berücksichtigt werden.

Zusammenfassend lässt sich aus planerischer Sicht nicht sagen, ob sich eine Stadtmobil-Mitgliedschaft lohnt. Daher der oben genannte Antrag. Da es sich hierbei um einen Laufzeitvertrag handelt, muss das StuPa darüber beschließen.

Insgesamt ist noch zu sagen, dass eine Weiterverrechnung der entstandenen Kosten durch das Stadtmobil an andere Organisationen nicht möglich ist. Denn die Nutzung ist nur möglich, wenn diese auch im Auftrag der Organisation durchgeführt wird, was eine Weiterverrechnung der Kosten dementsprechend ausschließt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

OSVS: Datenschutz in Protokollen

Datum: 
19.04.2016
Beschluss: 

In §4 Abs. 3 der Organisationssatzung wird im ersten Satz "diese müssen veröffentlicht werden." durch "diese müssen unter Beachtung des Datenschutzes veröffentlicht werden." ersetzt.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

AK Fahrradcampus

Datum: 
09.02.2016
Beschluss: 

Einrichtung des AK Fahrradcampus

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
1

Nachtragsteilhaushalt Informatik 2015

Datum: 
09.02.2016
Beschluss: 

Haushalt im Anhang

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Fachschaftsteilhaushalt Wirtschaftswissenschaften 2016

Datum: 
09.02.2016
Beschluss: 

Haushalt im Anhang

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

Fachschaftsteilhaushalt BGU 2016

Datum: 
09.02.2016
Beschluss: 

Haushalt im Anhang

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 

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