Sitzung des Ältestenrats vom 24.10.2019

Datum: 
24. Oktober 2019

Protokoll

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 24.10.2019
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Beginn: 18:04
Ende: 21:55

Ort: AKK Westflügel
Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter, Maximilian Renner, Frederik Heberle

Gäste:
Robert Wilbrandt, Valentin Haas, Xenia Hartmann,
Adrian Keller, Friederike Boehm, Kevin Postler,
Markus Ehrenberger, Marlene Hohenadel, Patrick Zauner,
Noah Lettner, Johannes Rückert, Harald Herrlich, Moritz Wiedenmann
Protokoll: Frederik Heberle

Tagesordnung:
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TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Wahl eines Vorsitzenden
TOP 3: Veröffentlichung von Protokollen des Ältestensrats
TOP 4: Neuwahlen Fachschaft Architektur - Abklären von Fristen und Abläufen
TOP 5: Anfechtung VS-Wahl 2019
TOP 6: Antragsrecht von Fachschaftsvorständen
TOP 7: Wahlannahme StuPa-Präsidium
TOP 8: Geheime Wahl im StuPa

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU     : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    Wiwi    : Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 0: Begrüßung
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Julia Eberwein begrüßt alle Anwesenden.


TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Es wurde ordnungsgemäß eingeladen und alle Mitglieder des ÄRa sind anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wurde damit festgestellt.


TOP 2: Wahl eines Vorsitzenden
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Frederik Heberle ist seit dem 01. Oktober 2019 Mitglied des ÄRa. Daher sieht die GO des ÄRa vor, eine Wahl eines Vorsitzenden durchzuführen.

Benedict schlägt Julia zur Wahl des Vorsitzenden vor.

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|Julia Eberwein wird als Vorsitzende gewählt.                                        |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (4/0/1) |
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Julia nimmt die Wahl an. Damit ist Julia jetzt Vorsitzende des ÄRa.


TOP 3: Veröffentlichung von Protokollen des Ältestensrats
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Die Protokolle sind voraussichtlich vorhanden und werden in naher Zukunft unmittelbar veröffentlicht.

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|Der Ältestenrat entscheidet sich TOP 5 vor TOP 4 zu behandeln.                      |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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TOP 5: Anfechtung VS-Wahl 2019
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Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgte am 23.09.2019, zur Anfechtung der Wahl gilt eine Frist von 4 Wochen (21.10.2019 als Enddatum), damit ging der Antrag fristgerecht ein.
Der ÄRa erläutert das Vorgehen:
    Zur Erläuterung: Es gibt nicht eine VS-Wahl. Jede der Wahlen (StuPa-Wahl, FS Maschinenbau, FS Wirtschaftswissenschaften, etc.) ist unabhängig voneinander.

Der Ältestenrat entschließt sich sich, sich zuerst mit Punkt 2 der Anfechtung auseinanderzusetzen.

Aus der Anfechtung:
Zwischen den in der Wahlniederschrift aufgelisteten Beschlüssen des Wahlausschusses und den in den Protokollen genannten Beschlüssen gibt es einige Differenzen. Insbesondere betrifft dies:

"17.06.2019: "Die Reihenfolge wurde gem. Wahlordnung durch Losziehung bestimmt". Dieser Beschluss taucht nicht im Protokoll auf."
Antwort des ÄRa: Dies ist im Protokoll nicht als Beschluss protokolliert, jedoch in der Wahlniederschrift. Es ist jedoch laut WAO §12 Abs 7 nicht nötig dies als Beschluss festzuhalten. Daher ist es als Formfehler zu betrachten.

"17.06.2019: "Wir planen für die Studierendenparlamentswahl ein Wahlkampfbudget von 100€ pro kandidierender Liste zur Verfügung zu stellen. Die Anträge hierfür müssen vom AStA genehmigt werden. Die Listen werden dementsprechend informiert". Dieser Beschluss taucht nicht im entsprechenden Protokoll auf."
Antwort des ÄRa: Dies ist ebenfalls als Formfehler zu betrachten.

Der ÄRa stellt fest, dass es Fehler in der Wahlniederschrift gibt. Dort sind Beschlüsse und Sitzungen aufgeführt die scheinbar nicht stattgefunden haben.

"04.07.2019: Genehmigung der Hefte Auslagen für die FS Mach/Ciw und FS Wiwi. Am 04.07.2019 gab es entweder keine Sitzung des Wahlausschusses oder diese wurde nicht protokolliert. Soweit mir bekannt ist, wurden beide Auslagen tatsächlich während der Wahl in der Nähe der Urnen ausgelegt."
"04.07.2019: Genehmigung der Hefte Auslagen für die FS Mach/Ciw und FS Wiwi. Am 04.07.2019 gab es entweder keine Sitzung des Wahlausschusses oder diese wurde nicht protokolliert. Soweit mir bekannt ist, wurden beide Auslagen tatsächlich während der Wahl in der Nähe der Urnen ausgelegt."
"Alle Beschlüsse nach dem 05.07.2019: Betreffen Genehmigung Druck weiterer Wahlzettel, Neudruck Stimmzettel, Genehmigung Druck Wahlzettel, Genehmigung Steckbriefe FS Geistsoz, Lagerung von Stimmzetteln in anderen Räumlichkeiten bei FS Architektur + FS Physik. Für diese Beschlüsse gibt es kein Protokoll (letztes veröffentlichtes Protokoll 05.07.2019)."

Der ÄRa stellt weiterhin fest, dass es keine festgeschriebene Regelung gibt, ob und wann Protokolle des Wahlausschusses veröffentlich werden müssen.
Es wird nun Punkt 13 der Wahlanfechtung behandelt:
"Die Frontseite der Wahlniederschrift ist nicht korrekt, insbesondere der Wahlzeitraum."
Antwort des ÄRa: Dies ist richtig, die Jahreszahl ist nicht korrekt.

Es wird Punkt 14 der Wahlanfechtung behandelt:
"14. Unterstützerliste LHG
Gerüchteweise kam es zu Ungereimtheiten bei der Unterstützerliste der Liste LHG. Angeblich waren zwei Personen auf der Liste nicht im Wählerinnenverzeichnis aufgelistet, außerdem war die Matrikelnummer bei zwei weiteren Personen nicht korrekt. Dies sollte geprüft werden insbesondere mit Blick darauf, ob eine ausreichende Anzahl an Unterstützern vorliegt."
Antwort des ÄRas zu Anfechtung: Es fehlt ein Kandidat laut Unterstützerliste. Es kann jedoch nicht abschließend festgestellt werden, ob eine Person fälschlicherweise gestrichen wurde. Dazu muss der ÄRa die Vertreter der Unterstützerliste kontaktieren und/oder die Person kontaktieren und diesbezüglich befragen bevor entschieden werden kann.

= Anmerkung: Man muss wenn man Daten zu Studierenden beim SLE erfragt ein Datum angeben zu welchem man diese wieder löscht. =
Für die Zukunft sollte festgelegt werden wie lange die VS die Daten von Studierenden, insbesondere zu Zwecken der Wahl, behält.

= Anmerkung: Wahldaten aus vergangenen Jahren wurden nicht ordnungsgemäß vom ÄRa gelöscht. Dies sollte beachtet und schnellst möglich behoben werden. =

Es wird Punkt 15 der Wahlanfechtung betrachtet:
"15. GAL nicht richtig auf Stimmzetteln
Die Grüne alternative Liste wurde unter dem Titel "Grün-Alternative Liste (GAL) / Campusgrün" eingereicht. Die Liste wurde aber sowohl in der Bekanntmachung als auch auf den Stimmzetteln als "Grün-Alternative Liste / Campusgrün" geführt."
Antwort des ÄRa: Die WAO enthält §11 Abs 2, Satz 1, "ein Kennwort; Kennwörter dürfen nicht irreführend sein,", auf dem Wahlvorschlag steht wörtlich "Grün-Alternative Liste (GAL) / Campusgrün", laut WAO §12 Abs 1 "Spätestens am 20. Tag vor dem ersten Wahltag beschließt der Wahlausschuss in einer Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge." und laut WAO §15 "Der Stimmzettel enthält: 1. die zugelassenen Wahlvorschläge mit ihrem Kennwort und den Kandidatinnen mit Vor- und Nachname und Studiengang; bei den Wahlen zu den Fachschaftsvorständen kann auf die Angabe des Studiengangs verzichtet werden. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel entspricht der Reihenfolge gemäß §12 Absatz 7. Falls ein Rufname angegeben wurde, ist dieser anstatt des Vornamens zu verwenden."
Wahlausschuss zur Antwort: Die Klammer wurde bei allen Listen zuerst gestrichen, jedoch bei einer Liste nachträglich, während der Wahl, auf Anfrage wieder aufgenommen.

Es wird Punkt 16 der Wahlanfechtung bearbeitet:
"16. Vorläufiger Abschluss Wählerinnenverzeichnis
Nach §9 (3) WAO muss das Wählerinnenverzeichnis 7 Tage nach Bekanntmachung der Wahl vorläufig abgeschlossen werden. Sollte dies passiert sein, ist dies in keinem Protokoll vermerkt (das Wählerinnenverzeichnis wurde nur am 10.06. nach §9 (4) endgültig abgeschlossen). Anmerkung: Ist es gewollt dass in §9 (3) nicht "spätestens sieben Tagen nach" steht?"
Antwort des ÄRa: Dies ist richtig, der Abschluss des Wählerinnenverzeichnisses ist nicht im Protokoll vermerkt.

Es wird Punkt 21 der Wahlanfechtung bearbeitet:
"21. Änderung von Stimmzetteln während der Wahl
Laut Wahlniederschrift hat der Wahlausschuss am 09.07.2019 beschlossen, dass die Stimmzettel aufgrund einer Beschwerde der Liste Die LISTE abgeändert und neu gedruckt werden. Mir fiel kein direkter Paragraph der WAO auf, dem dies widerspricht, jedoch ist dort klar erkennbar, dass dies nicht der gewollte Vorgang ist. Insbesondere machen Regelungen wie §14 (10) (Umlegung von Briefwahlstimmen in andere Urnen) mit diesem Umgang keinen Sinn, da der gewollte Verlust an Nachvollziehbarkeit der Stimmen nicht gewährleistet wird. Außerdem halte ich das Vorgehen generell für nicht angemessen, da abgegebene Stimmen so einfacher auf Wähler zugeordnet werden können."
Antwort des ÄRa: Durch den Wechsel der Wahlzettel ist die Anfechtung die die Anonymität der Wähler betrifft bestärkt. Es kann nicht sicher gestellt werden, dass einzelne Wähler nicht nicht-geheim wählen konnten. Der Wahlausschuss merkt an, dass die betroffenen Urnen einen zweiten Tag ausgegeben wurden. Jedoch analog mit Punkt 20 kann nicht sicher festgestellt werden, dass entsprechend affine Personen Zugriff auf den Wahlserver und damit auf die Wahlergebnisse einzelner Studenten erlangen könnten.

Punkt 20 der Wahlanfechtung:
"20. Umgang mit Wahlunterlagen
Während der Wahl war der Wahlserver frei zugänglich im AStA aufgestellt (zu der Zeit gab es >75 Freischaltungen). Da die Wahlunterlagen noch nicht an den Ära übergeben wurden, sollte man prüfen ob die derzeitige Lagerung der besonderen Sensitivität der Wahldaten angemessen ist. Insbesondere bei der hohen Anzahl der Fehlstimmen ist Wahlbetrug sonst nicht auszuschließen."
Antwort des ÄRa: Der Server stand über den ganzen Wahlzeitraum im AStA-Container. In der Vergangenheit wurde explizit darauf geachtet, dass der Wahlserver nur sehr zugangsbeschränkt erreichbar ist. Dies ist dieses Jahr nicht gegeben. Es muss mit Lukas (der für während des Wahlzeitraums für den Server zuständige Admin) geredet werden um herauszufinden welche Arten der Datenauslese und Möglichkeiten gegeben sind, wenn Zugriff auf den Server gegeben wäre.

= Anmerkung: Bereits in Vergangen Jahren wurden die Daten des Servers genutzt um Wähler einer für ungültig erklärten Urne anzuschreiben um ihre Wahl zu wiederholen. =

Es werden weiterhin Punkt 19, 12 und 17 der Wahlanfechtung betrachtet:
"19. Wahlwerbung im Wahlventil
Im Wahlventil, das an mehreren Standorten direkt bei der Urne auslag, wurden die Wahlwerbungen nicht gleichwertig positioniert. Insbesondere ist die Mittelseite (besonders wichtig, da diese sich zuerst öffnet wenn man das Heft aufklappt) mit dem Beitrag der Jusa-Liste und die hintere innere Umschlagseite mit dem Beitrag der Linke.SDS-Liste bedruckt. Dies ist insbesondere kritisch, da schon bei der VS-Wahl 2017 (siehe Protokoll 03.07.2017 Ära) die besondere Bedeutung von Listenwerbung im Wahlventil für den Wahlausgang festgestellt wurde."

"12. Differenzen bei Beschlüssen zwischen Protokollen und Wahlniederschrift"
Der ÄRa stellt fest, dass über alle Beschlüsse in der Wahlwoche selbst keine Niederschriften oder Protokolle vorhanden sind.

"17. Verzögerung bei der Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Nach §40 (2) muss der Wahlausschuss unmittelbar nach der Durchführung der Wahl das Ergebnis insbesondere den Kandidaten mitteilen. Dies ist mit einer Verzögerung von mehreren Monaten offensichtlich nicht erfolgt."
Antwort des ÄRa: Bei einem Zeitraum von 2,5 Monaten zwischen Ende der Wahl und Veröffentlichung der Wahlergebnisse kann nicht mehr von "unmittelbar" gesprochen werden.

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|Der Ältestenrat beschließt die Vertagung des TOP 5: "Anfechtung VS-Wahl 2019" und   |
|trifft sich am Dienstag, den 29.10.2019 um 18 Uhr erneut um zu sitzen.              |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem ÄRa nur ein Teil der Wahlunterlagen vor. Des     |
|weiteren ist dem ÄRa kein Zugriff auf den Wahlserver gegeben. Um Urnen auf          |
|Ordnungsgemäßheit zu prüfen muss dem ÄRa Zugang zu Unterlagen des Wahlservers       |
|gegeben sein.                                                                       |
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Bis zum Zeitpunkt der Sitzung am 29. Oktober wird versucht die Mängel an den Protokollen und an der Unterstützerliste der LHG entweder festzustellen oder diese zu entkräftigen. Die Resultate werden in der Sitzung des Ältestenrats bekannt gegeben.


TOP 4: Neuwahlen Fachschaft Architektur - Abklären von Fristen und Abläufen
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|Der Ältestenrat empfiehlt den freiwilligen Rücktritt des einzelnen Vorstands-       |
|mitglieds.                                                                          |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Nach dem Rücktritt des letzten Vorstandes greift die FO der FS Architektur des KIT  |
|§6 Abs. 7, "Ist der Fachschaftsvorstand unbesetzt, sind automatisch die gewählten   |
|studentischen Mitglieder des Fakultätsrates der KIT-Fakultät für Architektur der    |
|Interimsvorstand, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Interimsvorstand beruft   |
|innerhalb von zwei Wochen eine Fachschaftsversammlung ein, um Neuwahlen             |
|vorzubereiten. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.", wonach entsprechend        |
|verfahren wird.                                                                     |
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TOP 6: Antragsrecht von Fachschaftsvorständen
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|Nur der Fachschaftsvorstand als Ganzes und nicht die Einzelperson ist               |
|antragsberechtigt.                                                                  |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Laut OSVS §17 Abs. 3, sind die Fachschaftsvorstände antragsberechtigt. In §30 Abs. 1|
|der OSVS ist weiterhin der Fachschaftsvorstand als ausführendes Organ einer FS      |
|definiert. In §30 Abs. 2 der OSVS wird definiert, dass der Fachschaftsvorstand aus  |
|(mehreren) Fachschaftssprecherinnen besteht. Damit ist gegeben, dass nur der FS-    |
|Vorstand als Ganzes und nicht die Einzelperson antragsberechtigt ist.               |
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Analog gilt dies ebenfalls für den Ältestenrat und die Fachschaftenkonferenz.


TOP 7: Wahlannahme StuPa-Präsidium
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Es wurde mit der Anfrage keine Anfechtung der Wahl der Person in das StuPa-Präsidium eingereicht. Der Ältestenrat gibt die Anfrage an das StuPa weiter und befasst sich nicht weiter mit der nicht-Anfechtung.

TOP 8: Geheime Wahl im StuPa
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|Der Ältestenrat stimmt dem Antragsteller zu, dass die Geheimheit der Wahlen im      |
|Studierendenparlament, wie vom Antragsteller vorgetragen, fragwürdig erscheint. Er  |
|merkt an, dass es sinnvoll wäre, wenn sich das Studierendenparlament mit der        |
|Geheimheit der Wahlen beschäftigt.                                                  |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Laut dem zutreffenden LHG, §65a Abs. 2 wird festgelegt, dass                        |
|"Die Organisationssatzung legt die Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft|
|und deren Zuständigkeit, die Beschlussfassung und die Bekanntgabe der Beschlüsse    |
|sowie die Grundsätze für die Wahlen fest, die frei, gleich, allgemein und geheim    |
|sind."                                                                              |
|Wahlen der VS sollten diesen Grundsätzen entsprechen.                               |
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Dateien: