Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands

Datum: 
02.11.2021
Beschluss: 

Die maximale Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands wird auf 450 €
festgesetzt.
Die individuelle Höhe der Aufwandsentschädigung wird in Absprache zwischen dem jeweiligen
Vorstandsmitglied und dem Vorsitz festgelegt.
In strittigen Fällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
15
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: