Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands

Datum: 
28.07.2020
Beschluss: 

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands wird auf höchstens 200 € festgesetzt.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
16
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: