Änderung der Finanzordnung

Datum: 
02.12.2014
Beschluss: 

Änderungsantrag 1:

Ändere §30 (8) Satz 1 zu:
"In Ausnahmenfällen kann ein Reisekostenvorschuss gewährt werden. Die Auszahlung eines Reisekostenvorschusses erfolgt auf Anweisung der Vorsitzenden des Vorstands."
Abstimmung (20/0/1)(J/N/E) Angenommen

Änderungsantrag 2:
Ändere in §16 (2) "Haushaltsbeauftragte" zu "Haushaltsbeauftragte oder in Ausnahmefällen die Vorsitzende des Vorstands"
Abstimmung (21/0/0)(J/N/E) Angenommen

Änderungsantrag 3:
Ändere in §16 (3) "Die rechnerische Richtigkeit wird von einer dazu befugten Person festgestellt (Feststellungsbefugnis). Die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit und dadurch die Erteilung der Kassenanordnung erfolgt durch eine dazu befugte Person (Anordnungsbefugnis)."
zu
"Die rechnerische Richtigkeit und die sachliche Richtigkeit wird von einer dazu befugten Person festgestellt (Feststellungsbefugnis). Die rechnerische und die sachliche Richtigkeit kann getrennt voneinander festgestellt werden. Die Erteilung der Kassenanordnung erfolgt durch eine dazu befugte Person (Anordnungsbefugnis). Die rechnerische Richtigkeit darf nicht von der Person festgestellt werden, die die Kassenanordnung erteilt."
Abstimmung (20/0/1)(J/N/E) Angenommen

Änderungsantrag 5:
Streiche §26 und passe nachstehende Nummerierung der Paragraphen an.
Abstimmung (21/0/0)(J/N/E) Angenommen

Änderungsantrag 6:
§17 (2):
Streiche: "von einer vom Vorstand der Studierendenschaft aus seiner Mitte gewählten Person" und füge ein: "von der Finanzereferentin"
Abstimmung (20/0/1)(J/N/E) Angenommen

Änderungsantrag 7:
Bei §14 (2):
"Füge am Ende hinzu: Sie kann bei Bedarf ihre Tätigkeiten delegieren."
Abstimmung (20/0/1)(J/N/E) Angenommen

Abstimmungsergebnis
Ja: 
20
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: