Änderung Geschäftsordnung

Datum: 
24.10.2023
Beschluss: 

Das Studierendenparlament übernimmt für seine 11. Wahlperiode die Geschäftsordnung
der vergangenen Wahlperiode mit der folgenden Änderung:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Jedes Mitglied des Studierendenparlaments ist verpflichtet an jeder Sitzung des
Studierendenparlaments teilzunehmen. Entschuldigungen müssen bis zum in der Einladung
angesetzten Sitzungsbeginn in Textform beim Präsidium eingereicht werden. Gemäß §17 Abs. 6a der
Organisationssatzung können sich verhinderte Mitglieder des Studierendenparlaments bei einer
Sitzung durch eine andere Person vertreten lassen, die auf dem selben Wahlvorschlag zur Wahl stand,
indem sie ihre Vertretung bei ihrer Entschuldigung an das Präsidium benennen. Eine Person kann
nicht mehrere Abgeordnete vertreten; Abgeordnete können eine anderes Mitglied vertreten. Die
Vertretungen nehmen für die Dauer der Sitzung oder bis zum Eintreffen der vertretenen
Abgeordneten alle Rechte und Pflichten der vertretenen Abgeordneten wahr; sie werden bei der
Berechnung von Quoren als Abgeordnete mitberechnet. Wird ein Mitglied des
Studierendenparlaments vertreten und erscheint dennoch zur Sitzung, übernimmt es beim Eintreffen
erneut alle Rechte und Pflichten, kann diese jedoch nicht mehr weiter- oder zurückübertragen.
In § 10 Abs. 5 S. 3 "dieses Verfahren" ersetzen durch "das Verfahren nach S. 2 und 3".

Begründung: 

Gemäß §17 Abs. 6a der Organisationssatzung regelt die Geschäftsordnung weitere Details zur
Vertretung, dies tat sie bisher nicht und es gab bereits in der letzten Legislaturperiode Unklarheiten
über die Regelung beim Eintreffen der vertretenen Abgeordneten. Diese Änderung regelt das
Vorgehen. Komplexere Regelungen mit rück- oder Weitergabe des Stimmrechts würden die Sache
auch für das Präsidium verkomplizieren und erscheinen nicht verhältnismäßig zur gewonnenen
Flexibilität.

Begründung zu Änderung an §10: Es ist hier unklar, was mit "dieses Verfahren" gemeint ist. Es wäre jedenfalls Quatsch, wenn entsprechend S. 1 die Mehrheit der Anwesenden zugestimmt hat, aber dann nochmal mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
21
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: