Werbung in der ersten Vorlesungswoche

Datum: 
05.09.2017
Beschluss: 

In der ersten Vorlesungswoche des Wintersemesters ist gezielte Werbung an Studierende im ersten Semester nicht erwünscht. Aktive Werbung (Stände oder aktives Flyer verteilen) ist auf dem Campus in dieser Zeit zu unterlassen. Passive Werbung wie Plakatieren, Flyer auslegen, Aufsteller oder Banner sind gestattet. Gezielte Vorlesungswerbung an Studierende in höheren Semestern ist davon ausgenommen.

Begründung: 

Der Grund für den Beschluss ist die anstehende O-Phase bzw die darauffolgende erste Vorlesungswoche für Erstsemester. Gruppierungen der VS sollten die Erstsemester nicht unnötig mit Werbung belasten, da die O-Phase meist schon sehr Informationsbeladen ist.
Passive Werbung lässt sich natürlich nicht komplett verbieten und muss es auch nicht. Der AStA hält aktive Werbung, z.B. Flyern oder Werbung vor der Vorlesung, für unnötige Belastung für die Erstis. Natürlich kann in höheren Semestern wieder vor Vorlesungen geworben werden, da bei diesen bekannt sein sollte wie das Studium am KIT abläuft.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
5
Nein: 
2
Enthaltung: 
2