ISIC

Die International Student Identity Card – kurz ISIC – ist der internationale Ausweis für Schüler*innen und Studierende ab 12 Jahren. Die ISIC ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kostet 15,00 €.

Welche Angebote und Möglichkeiten du mit deinem ISIC-Ausweis hast, erfährst du auf der offiziellen ISIC-Seite.

Den Ausweis bekommst du bei uns an der AStA-Theke. Bitte beachte unsere Öffnungszeiten.

So funktioniert's:

  • Fülle vor Ort einen Antrag aus oder bringe den Antrag schon ausgefüllt mit

  • Lege deine Immatrikulationsbescheinigung und deinen Personalausweis vor
  • Zahle 15 Euro

  • Du kannst deine virtuelle ISIC-Karte online mit einem Passbild vervollständigen

Wer ist berechtigt, die ISIC zu erwerben? (Stand: 01.06.2022)

  • Studentinnen/Studenten, die aktuell eine staatliche oder private Hochschule mit einem Mindestaufenthalt von 12 Wochen und mind. 15 Wochenstunden besuchen.
  • Schülerinnen/Schüler, die im aktuellen Schuljahr eine Schule der Sekundarstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule ab der 5. Klasse, Handelsschule oder berufsbildende Schule, private anerkannte Ausbildungsinstitution) besuchen.
  • Personen, die in einer Berufsausbildung/ Lehre stehen und eine Berufsbildende (Fach-) Schule besuchen.
  • Personen, die einen Sprachkurs mit einem Mindestaufenthalt von 12 Wochen und mind. 15 Wochenstunden besuchen.

Weiterhin berechtigt sind:

  • Beurlaubte Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung.
  • Schüler/innen eines Studienkollegs nur mit Immatrikulationsbescheinigung.
  • Doktorand/innen nur mit Immatrikulationsbescheinigung.
  • Referendar/innen (Teil einer zweiphasigen akademischen Ausbildung).
  • Alle Schüler und Studenten, die 12 Jahre oder älter sind, können die ISIC-Karte beantragen, falls die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nicht berechtigt sind:
  • Teilnehmer/innen eines Lehrangebots, dass zu keiner Berufsausbildung führt, wie z.B.: Schüler/innen von Sprachkursen mit weniger als 12 Wochen und mind. 15 Wochenstunden Schüler/innen von Volkshochschulen Absolvent/innen eines Freiwilligenjahres (FsJ, FöJ, o.ä.) Volontär/innen und Praktikant/innen (sofern sie keine Student/innen oder Schüler/innen sind)
  • Au-pair

Die Berechtigung zum Erhalt der ISIC gilt ab Datum des Beginns der Ausbildung bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Ausbildung beendet wird.

Die Bestimmungen über den Nachweis der Berechtigung gelten sowohl für deutsche als auch für ausländische Studierende, unabhängig von ihrem Studienort im In- oder Ausland, sofern aus dem Studiennachweis zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich um eine/n vollzeitliche/n Studierenden handelt.

Als Nachweis über die Berechtigung gelten u. a.:

  • Ausbildungsvertrag, der aktuell datiert ist und eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bestätigt
  • Ein datiertes und auf Universitäts- oder Schulbriefpapier verfasstes Schreiben mit offiziellem Stempel, das den Status einer/s vollzeitlichen StudentIn/SchülerIn bestätigt