Protokoll der Sitzung vom 29.10.2015

Datum: 
29. Oktober 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 29.10.2015
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Beginn: 18:30 Uhr
Ende:   19:50 Uhr

Anwesend: 
	Ben* Kobrinski, Vera Schumacher, Bernhard Riester, Moritz Kühner, Alexa Schnur (bis 18:55)
  
Abwesend: -
	
Gäste: 
	Charlotte Zech, Simon Bischof, Aylin Cukadaroglu, Thomas Wiesner, Julia Eberwein

Protokoll: 
	Bernhard

Tagesordnung:
	1: Begrüßung
	2: Prüfung Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften
	3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften
	4: Sonstiges

Genutzte Abkürzungen:
    StuPa : Studierendenparlament
    FS    : Fachschaft
    stupal: öffentliche Mailingliste des Studierendenparlaments
    FSK   : Fachschaftenkonferenz
    FO    : Finanzordnung der Studierendenschaft 
    AStA  : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
            (Vorstand der Studierendenschaft)
    ÄRa   : Ältestenrat
    OSVS  : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    FSO   : Fachschaftsordnung
    VS    : Verfasste Studierendenschaft
    MWK   : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst

TOP 1: Begrüßung
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Wir begrüßen uns gegenseitig und unsere Gäste. Es gibt Kaffee.

TOP 2: Prüfung der Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften
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Die Fachschaftsordnung wurde am 12.5.2015 vom StuPa auf der 17. Sitzung beschlossen.
Der ÄRa geht davon aus, dass die Ordnung, die am 12.05.2015 um 13:58 Uhr über stupal 
verschickt wurde, so beschlossen wurde, da immer noch kein Protokoll der 
entsprechenden StuPa-Sitzung vorliegt.

| Auszug aus dem (vorläufigen) StuPa-Protokoll:
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| 13. Genehmigung FS-Ordnungen
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| Ayla stellt die FSO vor,
|
| 22:07 Uhr Schiffner geht
| -> 17
| 
| Änderungen und Co sind dem Protokoll angehängt.
| 
| Abstimmung 17/0/0

Gäste der FS auf der ÄRa-Sitzung sind Aylin Cukadaroglu und Thomas Wiesner.

Anmerkungen des Ältestenrats und Kommentare der Vertreter der FS:

Ein Finanzer gemäß §16 (3) FO wird nicht definiert. Dies muss eingefügt werden, 
um nicht gegen die FO zu verstoßen.

Präambel:
	"Dabei ist jede andere Form impliziert. Die Geschlechtsdefinition obliegt jeder 
Person selbst." statt "und umfasst somit Frauen wie Männer." Dies ist eine Formulierung, 
die keine Studierenden aufgrund des Geschlechts ausschließt und so in der 
Organisationssatzung verwendet wird.

Zu §1 gibt es keine Anmerkungen.

Anmerkungen zu §2:
	Anmerkung zu (3): Nach "aller Studienangelegenheiten"  "der Fakultät" ergänzen. 
	Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
	
	Anmerkung zu (7): ergänze "des KIT" nach  "Gemeinsame Satzung" um Klarheit über das 
	gemeinte Dokument zu schaffen. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.

Anmerkungen zu §3:
	In der gesamten Satzung wurde Fachschaftsversammlung durch Vollversammlung ersetzt. 
	Dies deckt sich damit nicht mehr mit den Begrifflichkeiten der OSVS. Wenn es dafür 
	keinen Anlass gibt, wäre es aus Gründen der Lesbarkeit schöner dies nicht zu tun. 
	Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
	Anmerkung zu (3): Die Protokolle müssen ohnehin öffentlich sein, eine Einsicht auf 
	Anfrage ergibt daher im Falle der Protokolle keinen Sinn. Hierzu soll dann ein 
	weiterer Absatz eingefügt werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
	Anmerkung zu (3): ergänze nach "Datenschutzbeauftragte" "des KIT". Die FS wird dies 
	bei Änderungen berücksichtigen.

keine Anmerkungen zu §4
	
Anmerkungen zu §5
	Hier wären Verweise auf die OSVS schön, um klar zu stellen, dass dies nicht der einzige 
	Ort ist an dem Aufgaben des FS-Vorstands geregelt sein können. Die FS wird dies bei 
	Änderungen berücksichtigen.
	
	Die Ansätze (2) und (3) gehören inhaltlich zusammen, da sie beide die Besetzung des 
	FS-Vorstands regeln, sie könnten daher auch zu einem Absatz zusammengefasst werden.
	
	Anmerkung zu (3): Der Plural von VSen ist nicht richtig, da es nur eine VS gibt.
	Anmerkung zu (5): Der Verweis auf OSVS kann präzisiert werden.
	Anmerkung zu (7): Neuwahl ist in OSVS anders geregelt. "Diese Versammlung entscheidet 
	über Neuwahlen". Hier widerspricht die FS-Ordnung damit der OSVS (§ 30 (5)).
	Anmerkung zu (8): "Aufgaben sind unter anderem" ist nicht schön formuliert. Andere Aufgaben 
	sind mit dem Punkt "Führung der laufenden Geschäfte" abgedeckt. Die FS wird dies bei 
	Änderungen berücksichtigen.
	
Anmerkungen z §6 :
	Es könnte auf die konkreten Punkte der Satzung verwiesen werden. (10) ist §31(5) der OSVS.
	Anmerkungen zu (6): Statt "Vorstand" "Fachschaftsvorstand" verwenden, um Verwechslungen mit 
	dem Vorstand der Studierenndenschaft zu vermeiden. Die FS wird dies bei Änderungen 
	berücksichtigen.
	"Fassung politischer" Grundsatzbeschlüsse der Fachschaft" könnte zu allgemein gehalten sein 
	und zu Auslegungsproblemen bezüglich des politischen Mandats gemäß LHG führen. Eine 
	Streichung des Wortes "politisch" würde dieses Problem beheben. Die FS wird dies bei 
	Änderungen berücksichtigen.
	
Anmerkungen zu §7:
	Es wird nicht festgelegt ob/in welcher Form eingeladen werden soll.
	Anmerkung zu (6): bei "studentischen Mitgliedern in universitären Gremien" sind vermutlich 
	nur die studentischen Mitglieder, die auch Mitglieder der Fachschaft sind gemeint 
	(ansonsten müssten z.B. auch Mitglieder der anderen Fakultätsräte anwesend sein). Die FS 
	wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
	
ab §8 gibts es keine weiteren Anmerkungen.

Der ÄRa stimmt über die Ordnung ab:
| 
| "Die Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften ist satzungswidrig, 
| da sie der Finanzordnung in §16 (3) und der OSVS in § 30 (5) widerspricht."
|  Abstimmung: 4/0/0 (ja/nein/enthaltung) 

Die Ordnung wurde damit nach §23 (1) Punkt 7 OSVS geprüft.

TOP 3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften
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Charlotte ist für die Fachschaft BGU anwesend.

Anmerkungen zu §1:
	Der ÄRa fragt nach dem Kommentar "Masterstudiengänge" am Ende des Absatzes. Charlotte 
	erklärt, dass hier noch nicht aufgezählte Masterstudiengänge aufgenommen werden sollen.
	Der ÄRa merkt an, dass eine Aufteilung gemäß der Aufteilung in die Studienkommissionen durch
	die Fakultät eventuell sinnvoller wäre, weil dadurch direkt neu gegründete Studiengänge mit 
	abgedeckt wären. 
	Eine klare Aufteilung der Studierenden auf die Fachbereiche ist insbesondere für die 
	Mittelverteilung wichtig.

Anmerkungen zu §2:
	In der Aufzählung fehlen die später erwähnten Organe FS-Sitzung und Fachbereichssitzung.

Anmerkungen zu §3:
	Was sind die Aufgaben des FS Vorstand? Charlotte erklärt, dass dieser keine speziellen 
	zusätzlichen Aufgaben hat, da die Tagesgeschäfte von den Fachbereichsvorständen erledigt 
	werden soll.
	Anmerkung zu (3): Die FSVV muss über eine Neuwahl entscheiden (und nicht einen neuen 
	Vorstand wählen). Falls dies nicht geändert wird, würde die Satzung der OSVS in § 30 (5) 
	widersprechen.

Anmerkungen zu §4:
	Warum wählt die Fachschafsversammlung die Bereichsvorstände? Nach Auslegung des LHG durch 
	das MWK darf auf einer Versammlung nicht gewählt werden. Außerdem muss nach aktueller 
	Version der Vorstand eines Fachbereichs nicht aus dem Fachbereich kommen. Dies sollte zum
	Schutz der kleinen Fachbereiche geändert werden. Ist aber kein Problem im Sinne der 
	Prüfungspflicht durch den ÄRa.

Zu den §§ 5 und 6 gibt es keine Anmerkungen.

Anmerkungen zu §7:
	Es werden keine Aufgaben für die FS-Sitzung definiert. Wenn diese nur der Kommunikation 
	zwischen den drei Fachbereichen dient kann auch dies aufgenommen werden.
	Anmerkung zu (2): Hier werden zwei Einladungen gefordert. Charlotte erklärt, dass dies bei 
	einer früheren Änderung übersehen wurde. Voraussichtlich wird dies auf eine Einladung 
	geändert.
	Anmerkung zu (5): Dieser Absatz ist hier sehr deplaziert und sollte zu Aufbau oder in einen 
	eigenen Paragraphen geschoben werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.

Anmerkungen zu §8:
	Die Satzung müsste hier einen Zuständigen für Finanzen gemäß §16(3) FO definieren. Hier 
	werden drei gleichberechtigte Beauftragte definiert, was nicht möglich ist und somit gegen
	die FO verstößt.
	Die Nachfrage von Charlotte, ob die drei unter sich einen "Vorstand für Finanzen" wählen 
	dürfen, der die Aufgaben gemäß §16 (3) FO übernimmt, wird positiv beantwortet.
	
Anmerkungen zu §9:
	Es ist nicht klar wer ein Vorschlagsrecht hat, dies ist aber kein kritischer Punkt im Sinne
	der Prüfung durch den ÄRa.
	
Anmerkung zu §10 :
	Bei vielen anderen FSen wurde von der Rechtsabteilung angemerkt, dass bei solchen 
	Bestimmungen auf §10 gem. Satzung KIT und §26 LHG verwiesen werden soll.

Zu §11 gibt es keine Anmerkungen.

TOP 4: Sonstiges
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Die Aktenvernichtungsaktion durch das KIT, bei der es bisher möglich war, die Wahlunterlagen zu 
vernichten, findet wohl nicht mehr statt. Wir warten noch auf eine konkrete Antwort des KIT.



Dateien: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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