Protokoll der Sitzung vom 29.10.2015
ÄRa-Protokoll (VS) – 8. November 2015 - 13:11
Datum:
29. October 2015
Protokoll
Sitzung des Ältestenrats am 29.10.2015
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Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 19:50 Uhr
Anwesend:
Ben* Kobrinski, Vera Schumacher, Bernhard Riester, Moritz Kühner, Alexa Schnur (bis 18:55)
Abwesend: -
Gäste:
Charlotte Zech, Simon Bischof, Aylin Cukadaroglu, Thomas Wiesner, Julia Eberwein
Protokoll:
Bernhard
Tagesordnung:
1: Begrüßung
2: Prüfung Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften
3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften
4: Sonstiges
Genutzte Abkürzungen:
StuPa : Studierendenparlament
FS : Fachschaft
stupal: öffentliche Mailingliste des Studierendenparlaments
FSK : Fachschaftenkonferenz
FO : Finanzordnung der Studierendenschaft
AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
(Vorstand der Studierendenschaft)
ÄRa : Ältestenrat
OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
FSO : Fachschaftsordnung
VS : Verfasste Studierendenschaft
MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
TOP 1: Begrüßung
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Wir begrüßen uns gegenseitig und unsere Gäste. Es gibt Kaffee.
TOP 2: Prüfung der Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften
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Die Fachschaftsordnung wurde am 12.5.2015 vom StuPa auf der 17. Sitzung beschlossen.
Der ÄRa geht davon aus, dass die Ordnung, die am 12.05.2015 um 13:58 Uhr über stupal
verschickt wurde, so beschlossen wurde, da immer noch kein Protokoll der
entsprechenden StuPa-Sitzung vorliegt.
| Auszug aus dem (vorläufigen) StuPa-Protokoll:
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| 13. Genehmigung FS-Ordnungen
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| Ayla stellt die FSO vor,
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| 22:07 Uhr Schiffner geht
| -> 17
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| Änderungen und Co sind dem Protokoll angehängt.
|
| Abstimmung 17/0/0
Gäste der FS auf der ÄRa-Sitzung sind Aylin Cukadaroglu und Thomas Wiesner.
Anmerkungen des Ältestenrats und Kommentare der Vertreter der FS:
Ein Finanzer gemäß §16 (3) FO wird nicht definiert. Dies muss eingefügt werden,
um nicht gegen die FO zu verstoßen.
Präambel:
"Dabei ist jede andere Form impliziert. Die Geschlechtsdefinition obliegt jeder
Person selbst." statt "und umfasst somit Frauen wie Männer." Dies ist eine Formulierung,
die keine Studierenden aufgrund des Geschlechts ausschließt und so in der
Organisationssatzung verwendet wird.
Zu §1 gibt es keine Anmerkungen.
Anmerkungen zu §2:
Anmerkung zu (3): Nach "aller Studienangelegenheiten" "der Fakultät" ergänzen.
Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
Anmerkung zu (7): ergänze "des KIT" nach "Gemeinsame Satzung" um Klarheit über das
gemeinte Dokument zu schaffen. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
Anmerkungen zu §3:
In der gesamten Satzung wurde Fachschaftsversammlung durch Vollversammlung ersetzt.
Dies deckt sich damit nicht mehr mit den Begrifflichkeiten der OSVS. Wenn es dafür
keinen Anlass gibt, wäre es aus Gründen der Lesbarkeit schöner dies nicht zu tun.
Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
Anmerkung zu (3): Die Protokolle müssen ohnehin öffentlich sein, eine Einsicht auf
Anfrage ergibt daher im Falle der Protokolle keinen Sinn. Hierzu soll dann ein
weiterer Absatz eingefügt werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
Anmerkung zu (3): ergänze nach "Datenschutzbeauftragte" "des KIT". Die FS wird dies
bei Änderungen berücksichtigen.
keine Anmerkungen zu §4
Anmerkungen zu §5
Hier wären Verweise auf die OSVS schön, um klar zu stellen, dass dies nicht der einzige
Ort ist an dem Aufgaben des FS-Vorstands geregelt sein können. Die FS wird dies bei
Änderungen berücksichtigen.
Die Ansätze (2) und (3) gehören inhaltlich zusammen, da sie beide die Besetzung des
FS-Vorstands regeln, sie könnten daher auch zu einem Absatz zusammengefasst werden.
Anmerkung zu (3): Der Plural von VSen ist nicht richtig, da es nur eine VS gibt.
Anmerkung zu (5): Der Verweis auf OSVS kann präzisiert werden.
Anmerkung zu (7): Neuwahl ist in OSVS anders geregelt. "Diese Versammlung entscheidet
über Neuwahlen". Hier widerspricht die FS-Ordnung damit der OSVS (§ 30 (5)).
Anmerkung zu (8): "Aufgaben sind unter anderem" ist nicht schön formuliert. Andere Aufgaben
sind mit dem Punkt "Führung der laufenden Geschäfte" abgedeckt. Die FS wird dies bei
Änderungen berücksichtigen.
Anmerkungen z §6 :
Es könnte auf die konkreten Punkte der Satzung verwiesen werden. (10) ist §31(5) der OSVS.
Anmerkungen zu (6): Statt "Vorstand" "Fachschaftsvorstand" verwenden, um Verwechslungen mit
dem Vorstand der Studierenndenschaft zu vermeiden. Die FS wird dies bei Änderungen
berücksichtigen.
"Fassung politischer" Grundsatzbeschlüsse der Fachschaft" könnte zu allgemein gehalten sein
und zu Auslegungsproblemen bezüglich des politischen Mandats gemäß LHG führen. Eine
Streichung des Wortes "politisch" würde dieses Problem beheben. Die FS wird dies bei
Änderungen berücksichtigen.
Anmerkungen zu §7:
Es wird nicht festgelegt ob/in welcher Form eingeladen werden soll.
Anmerkung zu (6): bei "studentischen Mitgliedern in universitären Gremien" sind vermutlich
nur die studentischen Mitglieder, die auch Mitglieder der Fachschaft sind gemeint
(ansonsten müssten z.B. auch Mitglieder der anderen Fakultätsräte anwesend sein). Die FS
wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
ab §8 gibts es keine weiteren Anmerkungen.
Der ÄRa stimmt über die Ordnung ab:
|
| "Die Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften ist satzungswidrig,
| da sie der Finanzordnung in §16 (3) und der OSVS in § 30 (5) widerspricht."
| Abstimmung: 4/0/0 (ja/nein/enthaltung)
Die Ordnung wurde damit nach §23 (1) Punkt 7 OSVS geprüft.
TOP 3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften
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Charlotte ist für die Fachschaft BGU anwesend.
Anmerkungen zu §1:
Der ÄRa fragt nach dem Kommentar "Masterstudiengänge" am Ende des Absatzes. Charlotte
erklärt, dass hier noch nicht aufgezählte Masterstudiengänge aufgenommen werden sollen.
Der ÄRa merkt an, dass eine Aufteilung gemäß der Aufteilung in die Studienkommissionen durch
die Fakultät eventuell sinnvoller wäre, weil dadurch direkt neu gegründete Studiengänge mit
abgedeckt wären.
Eine klare Aufteilung der Studierenden auf die Fachbereiche ist insbesondere für die
Mittelverteilung wichtig.
Anmerkungen zu §2:
In der Aufzählung fehlen die später erwähnten Organe FS-Sitzung und Fachbereichssitzung.
Anmerkungen zu §3:
Was sind die Aufgaben des FS Vorstand? Charlotte erklärt, dass dieser keine speziellen
zusätzlichen Aufgaben hat, da die Tagesgeschäfte von den Fachbereichsvorständen erledigt
werden soll.
Anmerkung zu (3): Die FSVV muss über eine Neuwahl entscheiden (und nicht einen neuen
Vorstand wählen). Falls dies nicht geändert wird, würde die Satzung der OSVS in § 30 (5)
widersprechen.
Anmerkungen zu §4:
Warum wählt die Fachschafsversammlung die Bereichsvorstände? Nach Auslegung des LHG durch
das MWK darf auf einer Versammlung nicht gewählt werden. Außerdem muss nach aktueller
Version der Vorstand eines Fachbereichs nicht aus dem Fachbereich kommen. Dies sollte zum
Schutz der kleinen Fachbereiche geändert werden. Ist aber kein Problem im Sinne der
Prüfungspflicht durch den ÄRa.
Zu den §§ 5 und 6 gibt es keine Anmerkungen.
Anmerkungen zu §7:
Es werden keine Aufgaben für die FS-Sitzung definiert. Wenn diese nur der Kommunikation
zwischen den drei Fachbereichen dient kann auch dies aufgenommen werden.
Anmerkung zu (2): Hier werden zwei Einladungen gefordert. Charlotte erklärt, dass dies bei
einer früheren Änderung übersehen wurde. Voraussichtlich wird dies auf eine Einladung
geändert.
Anmerkung zu (5): Dieser Absatz ist hier sehr deplaziert und sollte zu Aufbau oder in einen
eigenen Paragraphen geschoben werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen.
Anmerkungen zu §8:
Die Satzung müsste hier einen Zuständigen für Finanzen gemäß §16(3) FO definieren. Hier
werden drei gleichberechtigte Beauftragte definiert, was nicht möglich ist und somit gegen
die FO verstößt.
Die Nachfrage von Charlotte, ob die drei unter sich einen "Vorstand für Finanzen" wählen
dürfen, der die Aufgaben gemäß §16 (3) FO übernimmt, wird positiv beantwortet.
Anmerkungen zu §9:
Es ist nicht klar wer ein Vorschlagsrecht hat, dies ist aber kein kritischer Punkt im Sinne
der Prüfung durch den ÄRa.
Anmerkung zu §10 :
Bei vielen anderen FSen wurde von der Rechtsabteilung angemerkt, dass bei solchen
Bestimmungen auf §10 gem. Satzung KIT und §26 LHG verwiesen werden soll.
Zu §11 gibt es keine Anmerkungen.
TOP 4: Sonstiges
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Die Aktenvernichtungsaktion durch das KIT, bei der es bisher möglich war, die Wahlunterlagen zu
vernichten, findet wohl nicht mehr statt. Wir warten noch auf eine konkrete Antwort des KIT.
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