LHG-Novelle

Am 1. April 2014 soll die Novellierung Landeshochschulgesetzes (LHG) im Landtag beschlossen werden. Im Landeshochschulgesetz werden für die Studierenden wichtige Dinge geregelt wie zum Beispiel Zulassungsbedinungen, die maximale Studiendauer oder die Mitbestimmungsrechte der Studis an ihrer Hochschule. Neben dem Landeshochschulgesetz gibt es noch weitere Gesetze, die das Studium regeln, zum Beispiel das Studentenwerksgesetz oder das Landesgebührengesetz. Eine Gesetzesreform bietet für die Studierendenschaft immer das Risiko, dass bisherige Regelungen für die Studierendenschaft nachteilig geändert werden, aber auch die Chance, Forderungen umzusetzen. Wichtige Forderungen sind

  • mehr studentische Mitbestimmung in den Gremien der Hochschule
  • Gebührenfreiheit des Studiums
  • Masterplatzgarantie
  • Einführung der Zivilklausel

Im Gesetzesänderungsentwurf sind ausführliche Änderungen an den Gesetzen vorgesehen. Sowohl die Landes-ASten-Konferenz als auch die Studierendenschaft des KTI haben dazu Stellung bezogen, siehe Ausführliche Stellungnahme der Landesstudierendenvertretung zum Gesetzesänderungsentwurf des Kultusministeriums und Stellungnahme der Studierendenschaft des KIT zum Novellenentwurf. Die Reaktionen blieben nicht folgenlos, so geriet die Landesregierung in heftige Kritik über die Einführung verpflichtender Gebühren für Einstufungstests und zog diese Idee danach zurück.

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