Anerkennung und Rückmeldung von Hochschulgruppen
Hochschulgruppen können offiziell vom AStA anerkannt werden. Die Registrierung als Hochschulgruppe erfolgt in dem Interesse, die Arbeit studentischer Gruppen am KIT zu unterstützen. Im Wesentlichen beinhaltet dies auch die kostenfreie Bereitstellung von Räumen und der dazugehörigen Infrastruktur für Veranstaltungen der Gruppe. Hochschulgruppen können z.B. viele Dinge ausleihen und vor dem AKK Infostände machen. Im Zuge dessen verpflichtet sich die Hochschulgruppe dazu, die Regelungen der Hochschulgruppenordnung einzuhalten.
Unabhängig von der Arbeit im Interesse der Studierenden am KIT und dem Mittelpunkt der Gruppe an der Universität gibt es Formalien, die erfüllt sein müssen, damit eine Registrierung als Hochschulgruppe erfolgen kann.
Von der antragstellenden studentischen Vereinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Registrierungsformular in schriftlicher Form
- eine Satzung der studentischen Vereinigung, die vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht und aus der sich insbesondere der Name der Vereinigung, der Zweck, die Organe und Sprecher/Sprecherin sowie der Kreis der Mitglieder ergeben müssen;
- Anlagen der Satzung
- Name und Anschrift des amtierenden Vorstandes bzw. Sprechers/Sprecherin der Vereinigung;
- aktuelle Liste der ordentlichen Mitglieder, aus der ersichtlich ist, an welcher Universität oder Fachhochschule die Mitglieder immatrikuliert sind
Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten im AStA abgegeben werden, in den Briefkasten am Hintereigang des AStA eingeworfen werden oder natürlich per Post geschickt werden.
Der Antrag wird abgelehnt, wenn
- die oben genannten Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht sind;
- die ordentlichen Mitglieder der Vereinigung zu weniger als 50% Mitglieder am KIT immatrikuliert sind;
- die Zahl der Mitglieder weniger als fünf ist; dies gilt nicht für politische Hochschulgruppen
- der Schwerpunkt der Arbeit der Gruppe nicht am KIT und auf seinem Gelände liegt;
- die Gruppe nicht in studentischer Verwaltung organisiert ist;
- der Zweck der Vereinigung nicht mit den §§ 2-4 LHG zu vereinbaren ist;
- der Zweck der Vereinigung gegen Rechtsnormen verstößt;
- das Verhalten der Mitglieder bei Aktivitäten der Vereinigung wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen Rechtsnormen verstößt;
- die Mitglieder der Vereinigung gegen allgemeine Verhaltensregeln innerhalb der Universität, insbesondere unter den Studierenden, verstoßen;
- wenn die studentische Vereinigung gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeitet.
Der AStA wird berechtigt, die Voraussetzungen und die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu überprüfen. Die studentische Vereinigung hat dabei die erwünschten Unterlagen zur Einsicht und zum Verbleib vorzulegen. Insbesondere kann der AStA bei Prüfung des Finanzgebarens von der Vereinigung verlangen, Einnahmen und Ausgaben auszuweisen sowie Angaben über den Stand des Vermögens zu geben. Der AStA weist ausdrücklich darauf hin, dass die registrierte Vereinigung ihre Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Stand des Vermögens sorgfältig zu führen hat, so dass eine Überprüfung möglich ist. Ergibt die Überprüfung der Registrierung, dass die oben genannten Grundsätze nicht mehr erfüllt sind, erfolgt die Rücknahme der Registrierung.
Dauer der Registrierung als AStA-Hochschulgruppe:
Die einmalige Registrierung als Hochschulgruppe stellt keine prinzipielle Anerkennung mit Anspruch auf diesen Status dar.
Die Registrierung als AStA-Hochschulgruppe erfolgt jeweils bis zum 31. März des Folgejahres.
Um eine Verlängerung der Registrierung zu erwirken, sind jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Registrierungszeit vorzulegen:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Registrierungsformular in schriftlicher Form
- Name und Anschrift des amtierenden Vorstandes bzw. Sprechers/Sprecherin der Vereinigung;
- aktuelle Liste der ordentlichen Mitglieder, aus der ersichtlich ist, an welcher Universität oder Fachhochschule die Mitglieder immatrikuliert sind
- ab einem Jahresumsatz von 2500€: ein Jahresabschluss mit Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben einschließlich Verwendungszweck sowie Angaben über den Stand des Vermögens (Vorlage für den Jahresabschluss)
- Jahresbericht über die Arbeit des abgelaufenen Jahres
- Eine aktualisierte Version der Satzung, falls sich diese seit der Registrierung bzw. der letzten Rückmeldung geändert hat
- Eine aktuelle Postanschrift falls sich diese seit der Registrierung bzw. der letzten Rückmeldung geändert hat
Die Registrierung als Hochschulgruppen erlischt, sofern die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Sie kann wieder aufleben, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Kommentare zur Registrierung als AStA-Hochschulgruppe
Studierenden-Quoten
Diese Regelungen dienen dazu sicherzustellen, dass die Gruppe tatsächlich studentisch geprägt ist. Als Mitglieder im Sinne der Registrierung zählen hierbei alle Mitglieder, die laut Satzung der Gruppe Mitspracherecht (z.B. bei Satzungsänderungen o.ä.) haben unabhängig von der Bezeichnung, die diese Personen in der Satzung haben.
Arbeitsschwerpunkt
Dieser Punkt wird so ausgelegt, dass Gruppen akzeptiert werden, deren Veranstaltungen hauptsächlich an der Uni stattfinden. Als Orte kommen hier zum Beispiel Campus, Hörsäle, Gebäude der Uni oder des Studentenwerks (z.B. Mensa) in Frage.
Studentische Verwaltung
Studentische Verwaltung heißt, dass Vorstand und andere Gremien der Gruppe von Studenten besetzt sein sollen.
Für weitere Fragen wendet euch an das HSG-Referat.