Offener Brief zur Vorverlegung der Rückmeldefrist

Sehr geehrte Frau Hilkert,
Sehr geehrte Frau Dr. Endsuleit,
Sehr geehrte Frau Rothhaas,

wir haben den Beschluss des Senates vom 21. Mai 2012, die Rückmeldefristen für das Winter- und Sommersemester erneut vor zu verlegen, mit Überraschung und Entsetzen aufgenommen. Bereits im letzten Jahr erfolgte eine Vorverlegung der entsprechenden Fristen. Damals wurde dieser Schritt mit organisatorischen Problemen seitens des Studienbüros begründet. Diese Argumentationslinie wird von ihnen auch dieses Mal vertreten.

Es ist nicht ersichtlich für uns wie der Rückmeldeprozess, welcher vollkommen automatisch abläuft, einen großen organisatorischen Aufwand für das Studienbüro nach sich ziehen kann. Zumal ein kürzerer Rückmeldezeitraum die anfallende Arbeit nicht reduzieren, sondern lediglich komprimieren wird. Des Weiteren ist von einer steigenden Anzahl an nachträglichen Exmatrikulationen auszugehen, da Studierende, die einen Hochschulwechsel planen, sich vorsorglich zurückmelden werden. Gerade die Vornahme von Exmatrikulationen ist aber kein automatischer Vorgang, sondern muss von den Mitarbeitern des Studienbüros erledigt werden und zieht eine individuelle Erstattung der Rückmeldegebühren nach sich. Wir befürchten daher, dass die Arbeitsbelastung des Studienbüros eher steigen könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Vorverlegung der Rückmeldefrist, der Rückmeldezeitraum und die Zeit der größten Belastung des Studienbüros durch die Bewerbungs-/Immatrikulationsphase zusammenfallen. Insbesondere ist dadurch zu befürchten, dass die Mitarbeiter des Studienbüros in noch geringerem Umfang für Fragen der Studierenden und Bewerber zur Verfügung stehen können.

Es ist zudem abzusehen, dass viele Studierende ihre Rückmeldung versäumen werden, da der neue Rückmeldezeitraum nicht nur extrem kurz ist, sondern auch mitten in der Klausurphase liegt. Eine Phase des Semesters, während der viele Studierende am KIT schon mehr als genug mit Lernen beschäftigt sind. Zusätzlich führt die Tatsache, dass durch die neue Rückmeldefrist die Ergebnisse vieler Klausuren erst nach dem Ende des Rückmeldezeitraums bekannt werden, dazu, dass Studierende, die mit den entsprechenden Klausuren erst ihre Orientierungsprüfung abgelegt haben, sich nicht rechtzeitig zurückmelden können.

Auch wenn zum kommenden Wintersemester zur Rückmeldung lediglich Verwaltungsgebühren und Studentenwerksbeitrag entrichtet werden müssen, stellen auch diese Rückmeldegebühren für viele Studierende ein Problem dar. Die nun erfolgte kurzfristige Vorverlegung der Rückmeldefrist, setzt finanzschwache Studierende unter Druck, das nötige Geld rund einen Monat früher aufzutreiben. Das KIT wiederum wird länger von den Zinseinnahmen profitieren können, die sich durch die eine gewisse Zeit lang verwalteten Rückmeldegebühren ergeben.

Wir sind der Meinung, dass von Seiten der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre alles unternommen werden muss, um den Studierenden die neuen Rückmeldefristen bekannt zu machen. Überlastungen des Studienbüros dürfen hierbei nicht als Ausrede herangezogen werden. Notfalls müssen Personen aus anderen Abteilungen bei der Bewältigung dieser Aufgabe helfen. Weiterhin fordern wir, dass mit Studierenden, die die Rückmeldefrist versäumen, kulant umgegangen wird. Wir bestehen darüber hinaus darauf, dass durch das KIT offen gelegt wird, in welchem Umfang zusätzliche Zinseinnahmen durch die Vorverlegung der Rückmeldefrist generiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rudo

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