GEZ / Rundfunkbeitrag – Neues ab 2013

Künftig werden nicht mehr nur diejenigen zur Kasse gebeten, die über Rundfunkgeräte verfügen, sondern alle Erwachsenen. Pro Wohnung wird allerdings nur noch ein Beitrag fällig. 

Pro Wohnung ist ab dem 01.01.2013 ein Monatsbeitrag von 17,98 Euro zu entrichten, der vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogen wird.

Der Beitragsservice erhält Namen, Adressen und weitere Daten von der zuständigen Meldebehörde.

Was ist eine Wohnung?
Wohnung ist unabhängig von der Anzahl der Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen
oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von  außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Änderungen mit eigener Wohnung
Studierende mit eigener Wohnung müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. BAföG-EmpfängerInnen können sich befreien lassen.

Änderungen bei Wohnen mit PartnerIn
Beide Partner sind beitragspflichtig, aber zahlen muss nur einer. Wer das ist entscheidet ihr. Wenn einer von beiden BAföG bezieht und sich
aufgrund dessen befreien lässt, gilt die Befreiung auch für die PartnerIn, wenn die beiden verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.

Änderungen für Wohngemeinschaften (WG)
Für die Wohnung fällt immer nur ein Beitrag an, egal wie viele Personen in einer WG wohnen. Für diesen Beitrag müssen alle Mitbewohner aufkommen, die nicht von der Beitragspflicht befreit sind (BAföG). Abführen muss den Beitrag nur einer. Wer das ist entscheidet ihr. Angeschrieben werden vermutlich aber alle, die bisher keinen Beitrag zahlen. Falls im Moment mehr als eine Person in eurer WG GEZ zahlt, dann
sollten alle bis auf einen sich noch zum Jahresende abmelden. In der formlosen Abmeldung erklärt der Betreffende, dass seine MitbewohnerIn (Name, Teilnehmernummer) in Zukunft den Beitrag für die Wohnung entrichten wird.

Änderungen bei Wohnen im Wohnheim
Appartments in Wohnheimen sind Wohnungen im Sinne des Gesetzes und es gelten die gleichen Regelungen wie bei WGs. Bei Wohnheimen mit Etagenküchen/-bädern wird es vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden: Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten. Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden. Die Mieter sollten natürlich versuchen ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

BAföG-Empfänger
BAföG-Empfänger können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt für den BAföG-Bewilligungszeitraum. Erteilte Befreiungen von der GEZ bleiben auch über den Jahreswechsel hinweg bestehen. Antragformulare gibts unter http://www.rundfunkbeitrag.de/ „Anmelden und Ändern“. Dem Antrag ist eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheids beizufügen.

Mehr Infos zum Thema auch unter:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

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Error | AStA am KIT

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