Eine Zivilklausel für das ganze KIT

Zivilklausel

Schon 2009, vor der Gründung des KIT, sprach sich die Studierendenschaft für eine Zivilklausel im KIT-Gesetz aus. Laut der damaligen Urabstimmung soll der Satz „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.“ ins Gesetz aufgenommen werden und in Streitfällen der KIT-Senat über die Durchführung von Forschungsprojekten entscheiden. Diese Position wurde durch das Studierendenparlament übernommen, jedoch fand die Zivilklausel ihren Weg nicht in der gewünschten Form ins KIT-Gesetz. Darin wurde in §2 Abs. 2 als Kompromiss der Großforschungsbereich an friedliche Zwecke gebunden, der universitäre Bereich allerdings ausgenommen.

Es ist bis heute möglich, Militär- und Rüstungsforschung am KIT zu betreiben, was auch von einigen Lehrstühlen genutzt wird. So besetzt der Leiter eines Fraunhofer Instituts in Karlsruhe, welches Militärforschung betreibt, einen eigenen Lehrstuhl am KIT. Um einen neuen Anlauf bei der Einführung der Zivilklausel zu starten und die Studierendenschaft für das Thema zu sensibilisieren, finden am 14.11. um 18 Uhr im Redtenbacher Hörsaal Vorträge mit anschließender Diskussion zum Thema Zivilklausel am KIT statt. Als Referenten sind Prof. Gregor Lang-Wojtasik und Christoph Marischka geladen, diese werden mehr zur Verstrickung von Forschung und Rüstungsindustrie am KIT aufdecken. Organisiert wird die Veranstaltung von der Hochschulgruppe Die Linke.SDS und dem AStA. Weitere studentische Gruppen unterstützen die Veranstaltung.

Artikel des AStA zur Zivilklausel am KIT:
https://www.asta.kit.edu/de/archiv/news/01112016-2344-zivilklausel-am-ki...

Veranstaltungsinformation im Onlinekalender:
https://www.asta.kit.edu/de/termine/2016-11-14-170000-bis-2016-11-14-190...