Stellenausschreibung Digitalisierungsassistenz (Bewerbungsfrist 15.08.2026)

Stellenausschreibung: Digitalisierungsassistenz 
Alle Studierenden des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) bilden die Verfasste Studierendenschaft des KIT. Diese eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltet ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung durch gewählte Studierende. Der Vorstand (AStA) der Verfassten Studierendenschaft des KIT vertritt die mehr als 23.000 am KIT eingeschriebenen Studierenden gegenüber Hochschule, Politik und Gesellschaft und bietet Ihnen Unterstützung und Beratung

Wir suchen ab dem 15.09.2026 oder schnellstmöglich ein:e Student:in als Digitalisierungsassistenz für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Aufgaben der Digitalisierungsassistenz sind vor allem die Unterstützung der allgemeinen IT-Administration und die strategische Weiterentwicklung der Digitalisierung gemeinsam mit dem AStA-Vorsitz.

Konkrete Aufgaben sind dabei zum Beispiel: IT-Support-Tickets bearbeiten, Accounts anlegen, Mailinglisten bearbeiten, Rechtemanagement, einfache Konfigurationen ändern, Büro-Hardware Instandhaltung, Anträge, Formulare, Berichtswesen, etc.
Du hast bereits Erfahrungen mit Linux, kannst selbstständig arbeiten, eigene Ideen im Bereich Digitalisierung und Prozessoptimierung entwickeln, hast gute Englisch- und sehr gute Deutschkenntnisse und regelmäßige Verfügbarkeiten?!
Dann bieten wir dir unter anderem eine angenehme Arbeitsatmosphäre im ehrenamtlichen Umfeld, einen modernen Arbeitsplatz, abwechslungsreiche Tätigkeiten und die Möglichkeit einen Teil der Arbeit im Home-Office zu leisten.

Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Monat. Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltgruppe E3 des TV-L (aktuell 16,98 € pro Stunde ohne Vorerfahrung).
Weitere Informationen kannst du dem Anhang entnehmen. 
Bitte sende deine Bewerbung oder eventuelle Rückfragen bis spätestens 15.08.2026 per E-Mail an vorsitz@asta-kit.de.
Die Bewerbung muss mindestens einen Lebenslauf enthalten. Zeugnisse sind nicht erforderlich